Material in anderen Sprachen
Gesamter Überblick über das Material des dänischen Gewerbeaufsichtsamts in anderen Sprachen
Hier finden Sie eine Übersicht über die am häufigsten verwendeten Selbstbedienungslösungen im Bereich Arbeitssicherheit in Dänemark.
Ein Unternehmen, das eine Anordnung mit Frist, eine vollziehbare Anordnung oder ein Verbot nach einer Besichtigung erhalten hat, muss – vor Ablauf der Frist – das Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren, wie es das Problem gelöst hat.
Unternehmen mit einer dänischen CVR-Nummer müssen die digitale Selbstbedienungslösung des Gewerbeaufsichtsamts verwenden, um Rückmeldung zu erstatten.
Rückmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt – mit dänischer CVR-Nummer (Business in Denmark)
Ausländische Unternehmen, die keine dänische CVR-Nummer haben, können die digitale Lösung nicht nutzen und müssen stattdessen ihre Rückmeldung per Brief oder E-Mail ans Gewerbeaufsichtsamt senden.
Lesen Sie mehr über rückmeldung als ausländisches Unternehmen (auf Englisch)
Ausländische Unternehmen, die vorübergehend in Dänemark tätig sind, müssen das Unternehmen und seine Aufgaben beim Register ausländischer Dienstleister (RUT) anmelden. Die Anmeldung kann auf Dänisch, Englisch, Deutsch und Polnisch erfolgen. Zum Transport siehe unten
Anmeldung beim Register ausländischer Dienstleister (auf Dänisch, Englisch, Deutsch und Polnisch)Lesen Sie mehr über das Register ausländischer Dienstleister
Arbeitgeber, die ein ausländisches Unternehmen eauftragen, müssen einen Nachweis darüber einholen, dass es im Register der ausländischen Dienstleistungsanbieter (RUT) angemeldet wurde. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das dänische Gewerbeaufsichtsamt (dä. Arbejdstilsynet) zu benachrichtigen, wenn er den Nachweis nicht spätestens 3 Tage nach Arbeitsbeginn eingeholt hat.
Benachrichtigen über fehlende Anmeldung beim RUT (auf Englisch)
Ausländische Transportunternehmen, die Kabotage mit Gütern, Fahrten aus kombiniertem Transport oder Buskabotage in Dänemark durchführen, müssen ihre Entsendeerklärungen an das Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen. Das Portal wird von der Europäischen Kommission bereitgestellt.
Senden Sie eine Entsendemeldungen (Sprache auswählen)Lesen Sie mehr über die Entsendung von Fahrern (auf Englisch)
Abrissarbeiten von asbesthaltigem Material in Gebäuden und in Schiffen, Zügen, Maschinen usw. sind vor Beginn der Arbeiten beim dänischen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden. Gleiches gilt für andere Arbeiten, bei denen man Asbest ausgesetzt werden kann.
Asbestarbeiten anmelden (auf Englisch)
Bevor der Bauherr mit den Arbeiten beginnt, muss die Baustelle möglicherweise beim dänischen Gewerbeaufsichtsamt angemeldet werden. Das gilt in den Fällen, in denen die Arbeit voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage mit mindestens 20 Beschäftigten dauern wird oder wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitsaufwand 500 Manntage überschreiten wird.
Baustelle anmelden (auf Englisch)
Entsandte Arbeitnehmer, die vorübergehend in Dänemark arbeiten müssen, müssen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um ihre Arbeit ausführen zu können. Wenn die Qualifikationen im Ausland erworben wurden, müssen sie in einigen Arbeitsbereichen vom dänischen Gewerbeaufsichtsamt anerkannt werden, während es in anderen Bereichen in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, sicherzustellen, dass die Qualifikationen vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass Qualifikationen vor Arbeitsbeginn anerkannt werden müssen.
Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikationen (Formular, Sprache auswählen)Lesen Sie mehr über die Regeln für die Anerkennung
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, einen Arbeitsunfall zu melden. Dies gilt auch, wenn Sie ein ausländisches Unternehmen haben, das vorübergehend in Dänemark arbeitet.
Wenn das Unternehmen über eine dänische USt-IdNr. verfügt, müssen Sie Arbeitsunfälle digital im Meldesystem EASY melden.
Einen Arbeitsunfall in EASY melden (auf Englisch)
Ausländische Unternehmen ohne dänische USt-IdNr. können bei Business in Denmark einen besonderen Zugang nutzen. Dabei ist die RUT-Nummer des Unternehmens anzugeben.
Einen Arbeitsunfall als Arbeitgeber ohne USt-IdNr. melden (auf Englisch)Lesen Sie mehr über die Meldung von Arbeitsunfällen
Alle Unternehmen, die gefährliche chemische Produkte für den professionellen Gebrauch in Dänemark importieren oder herstellen, müssen die Produkte beim Produktregister anmelden. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen gefährliche chemische Produkte für den Eigenbedarf nach Dänemark mitnimmt. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach der Einfuhr erfolgen.
Bericht beim Produktregister (auf Englisch)Lesen Sie mehr über die Anmeldung beim Produktregister
Unternehmen, die hochgiftige Stoffe und Mischungen herstellen, verwenden, einführen oder verkaufen, haben dies der zuständigen Behörde mitzuteilen. Das dänische Gewerbeaufsichtsamt ist für die Herstellung und Verwendung giftiger Stoffe und Mischungen zuständig, während die dänische Umweltschutzbehörde für die Einfuhr und den Verkauf zuständig ist. In beiden Fällen hat die Anmeldung an eine digitale Lösung zu erfolgen, für die die dänische Umweltschutzbehörde verantwortlich ist.
Giftige chemische Stoffe und Mischungen anmelden (auf Englisch)
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Kontakt Gewerbeaufsichtsamt
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