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Die Arbeit des Gewerbeaufsichtsamtes zielt auf ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld in den Betrieben in Dänemark ab. Um dieses Ziel zu erreichen, beaufsichtigt das Gewerbeaufsichtsamt die Betriebe und vermittelt Informationen zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Gewerbeaufsichtsamt (Arbejdstilsynet) ist eine dänische Behörde im Bereich Arbeitsschutz, die die Unternehmen in Dänemark beaufsichtigt.
Das Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert auch, dass ausländische Betriebe im Register für ausländische Dienstleister (RUT) gemeldet sind und dass die Anmeldung zutreffend und vollständig ist. Das Gewerbeaufsichtsamt ist außerdem das dänische Verbindungsbüro und koordiniert die Informationsarbeit für ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Entsendevorschriften in Dänemark.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist in ganz Dänemark vertreten und betreibt u. a. drei regionale Aufsichtsbüros in Kopenhagen, Kolding und Hadsten. Im Gewerbeaufsichtsamt sind ca. 630 Mitarbeiter beschäftigt, darunter ca. 300 Aufsichtsbeamte.
In Dänemark soll möglichen Problemen beim Arbeitsschutz durch eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Betrieben vorgebeugt und vorhandene Probleme gelöst werden. Die allgemeinen Ziele hierbei sind u. a. eine Begrenzung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und von gesundheitlichem Verschleiß auf dem dänischen Arbeitsmarkt.
Die strategischen Hauptaufgaben des Gewerbeaufsichtsamts – Aufsicht, Kommunikation und Regulierung – konzentrieren sich daher darauf, den Arbeitsschutz in den Betrieben zu fördern und zu unterstützen.
Das Gewerbeaufsichtsamt beaufsichtigt die Betriebe in Dänemark und leitet sie bei ihren Anstrengungen zum Arbeitsschutz an. Die Grundlage für die Aufsicht und Anleitung ist das dänische Arbeitsschutzgesetz. Besichtigungen in den Betrieben werden oft ohne Vorankündigung durchgeführt.
Falls das Gewerbeaufsichtsamt bei einer Besichtigung feststellt, dass der Betrieb die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, fordert das Gewerbeaufsichtsamt den Betrieb dazu auf, Maßnahmen durchzuführen, um die Bestimmungen einzuhalten. In besonderen Fällen kann das Gewerbeaufsichtsamt auch die Fortführung des Betriebs untersagen, bis die Probleme beim Arbeitsschutz behoben sind. Das Gewerbeaufsichtsamt kann gegen einen Betrieb auch eine Geldstrafe verhängen, wenn dieser gegen eindeutige und bekannte Vorschriften verstößt.
Das Gewerbeaufsichtsamt kann eine weitere Besichtigung durchführen, um zu kontrollieren, dass der Betrieb die bei einer früheren Besichtigung erteilten Anordnungen umgesetzt hat.
Die Aufsicht wird immer in Verbindung mit Dialog und Anleitung wahrgenommen, damit die Betriebe verstehen, warum das Gewerbeaufsichtsamt die Einschätzung verfolgt, dass die Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden, und auf welche Weise die Arbeitsschutzprobleme gelöst werden können.
Das Gewerbeaufsichtsamt vermittelt Informationen zum Arbeitsschutz und die Arbeitsschutzbestimmungen, damit die Betriebe in die Lage gesetzt werden, die vorhandenen Probleme beim Arbeitsschutz selbst zu lösen und diesen vorzubeugen. Dies geschieht u. a. in Verbindung mit Besichtigungen, durch Anleitungen sowie über die
Homepage des Gewerbeaufsichtsamtes.
Das Gewerbeaufsichtsamt leistet zudem laufend einen Beitrag bei der Gestaltung und Anpassung der Arbeitsschutzbestimmungen, damit diese zielgerichtet, zeitgemäß und für die Betriebe verständlich und anwendbar sind.
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