Bestimmungen
Vorschrift über das Gesetz über die Versicherung von Arbeitsunfällen (auf Englisch)
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen Mitarbeiter in Dänemark beschäftigen, gelten für Sie als Arbeitgeber bestimmte Pflichten in Bezug auf Arbeitsunfälle. Sie müssen z. B. eine Arbeitsunfallversicherung für Ihre Mitarbeiter abschließen und Sie müssen entstandene Arbeitsunfälle melden.
Als Arbeitgeber für entsendete Mitarbeiter, die einer Tätigkeit in Dänemark nachgehen, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter finanziell gegen die Folgen von Arbeitschäden abzusichern. Um dies zu tun, schließen Sie eine Arbeitsunfallversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab und übernehmen die Kosten hierfür.
Ihre Mitarbeiter sind automatisch gegen Folgen von Berufskrankheiten abgesichert. Über die Regelung für Gesamtzahlungen „Samlet Betaling“, die Sie über ATP (obligatorische zusätzliche Rentenversicherung in Dänemark) erhalten, zahlen Sie zusammen mit anderen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen Beiträge in die dänische Berufsgenossenschaft (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) ein.
Ein Arbeitsunfall ist ein unerwartetes Ereignis im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, das dazu führt, dass eine Person physischen oder psychischen Schaden erleidet.
Bei einem Arbeitsunfall kann es sich auch um eine Verletzung handeln, die maximal fünf Tage angedauert hat.
Als Arbeitgeber sind Sie in den folgenden Fällen verpflichtet, Arbeitsunfälle und Vergiftungsfälle zu melden:
Sie müssen den Unfall spätestens 9 Tage nach dem ersten Fehltag melden.
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden, übernimmt Ihre Arbeitsunfallversicherung die durch den Schaden entstandenen Kosten. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schadensbearbeitung übernimmt. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt auch eventuelle Entschädigungen und Kostenerstattungen.
Unternehmen mit dänischer HR-Nummer (CVR) müssen Arbeitsunfälle über das elektronische Meldesystem EASY melden.
Meldung in EASY mit CVR-Nummer (auf Englisch, dänische NemID erforderlich)
Ausländische Dienstleister, die im Register für ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere (RUT)) erfasst sind, können Arbeitsunfälle über einen besonderen Zugang in EASY melden. Hier muss die RUT-Nummer des Unternehmens angegeben werden.
Meldung in EASY mit RUT-Nummer (auf Englisch)
Ausländische Unternehmen ohne dänische HR- oder RUT-Nummer können die Meldung über ein Formular vornehmen.
Meldung über Formular (auf Englisch)
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die ganz oder teilweise durch Schädigungen bei der Arbeit über einen kürzeren oder längeren Zeitraum entstanden ist. Im dänischen Gesetz über die Versicherung von Arbeitsunfallschäden sind die Krankheiten definiert, die als Berufskrankheit anerkannt werden können.
Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Berufskrankheiten zu melden.
Sollte es bei Ihrem Mitarbeiter eventuell zu einer Berufskrankheit gekommen sein, kann Ihr Mitarbeiter diese durch eine ärztliche Bescheinigung melden. Ärzte und Zahnärzte sind verpflichtet, Krankheiten zu melden, wenn der Verdacht besteht, dass die Krankheit berufsbedingt entstanden ist.
Todesfälle, die ggf. durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden sind, sowie Todesfälle am Arbeitsplatz müssen innerhalb von 48 Stunden bei der dänischen Berufsgenossenschaft (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) gemeldet werden.
Verwenden Sie die Telefonnummer +45 20 42 63 97.
Arbeitsunfälle, die einen Todesfall nach sich ziehen, müssen ebenfalls in EASY gemeldet werden.
Wenn Sie verpflichtet sind, eine Arbeitsunfallversicherung für Ihre Angestellten abzuschließen, und dies versäumen, wird ggf. ein Bußgeld erhoben.
Wenn Sie keine Arbeitunfallversicherung abgeschlossen haben, und einer Ihrer Angestellten einen Unfall erleidet, geht die dänische Berufsgenossenschaft für Sie in Vorleistung. Anschließend müssen Sie die Entschädigung für die zu Schaden gekommene Person und die Kosten für die Sachbearbeitung selbst übernehmen.
Wenn Sie verpflichtet sind, einen Unfall zu melden und die dänische Berufsgenossenschaft bei der Untersuchung des Vorfalls zu unterstützen, dies aber versäumt, wird ggf. ein Bußgeld erhoben.
Wenn Sie einen schwerwiegenden Arbeitsunfall gemeldet haben, erhalten Sie ggf. Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt. Hierdurch soll sicherzustellen werden, dass Sie als Arbeitgeber anschließend die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um weitere Unfälle dieser Art zu vermeiden.
Vorschrift über das Gesetz über die Versicherung von Arbeitsunfällen (auf Englisch)
Kontakt Arbejdsmarkedets Erhvervssikring
Telefonzeiten:
Montag 9 - 15 Uhr
Dienstag bis Freitag 9 - 12 Uhr
+45 72 20 60 00
aes@aes.dk