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Die Arbeitsaufsicht überwacht, dass Unternehmen, die in Dänemark arbeiten, die dänischen Arbeitsschutzgesetze einhalten. Bei den meisten Aufsichtsmaßnahmen konzentriert sich die Arbeitsaufsicht auf die wichtigsten Gesundheitsprobleme, aber bei manchen Aufsichtsmaßnahmen kontrollieren wir ausgewählte Teile des Arbeitsplatzes oder ein begrenztes Gesundheitsproblem.
Die Arbeitsaufsicht beaufsichtigt sowohl dänische Unternehmen als auch ausländische Unternehmen, die temporär Aufträge in Dänemark ausführen.
Die Arbeitsaufsicht überwacht, dass ausländische Unternehmen in Dänemark die dänischen Arbeitsschutzgesetze einhalten und sich beim Register ausländischer Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere = RUT) angemeldet haben. Die Arbeitsaufsicht kontrolliert auch, ob die RUT-Anmeldung vollständig und regelkonform erfolgt ist.
Die Überwachung der Einhaltung der dänischen Arbeitsschutzgesetze erfolgt auf die gleiche Weise wie in dänischen Unternehmen. Es werden zudem die gleichen Sanktionen verhängt.
Die Arbeitsaufsicht ist dazu berechtigt, ohne gerichtliche Anordnung einen Betrieb oder einen Arbeitsort zu besichtigen. Das bedeutet, dass der Betrieb dem Arbeitsaufsicht den Zutritt gewähren muss, auch wenn dies sich störend auf die Arbeiten auswirkt. Die Besichtigung wird von einem Aufsichtsbeamten ausgeführt. Der Aufsichtsbeamte ist eine behördliche Person, die über breite fachliche Kenntnisse beim Arbeitsschutz verfügt. Der Aufsichtsbeamte muss sich ausweisen.
Bei der Besichtigung läuft der Aufsichtsbeamte durch den Betrieb und bewertet, ob der Arbeitsschutz in Ordnung ist. Dies ist z. B. an den Arbeitsschutzanstrengungen des Betriebs, der Ergonomie, dem Lärm und der Unfallgefahr zu erkennen. Der Aufsichtsbeamte hat das Recht, mit allen Mitarbeitern zu sprechen, und kann auch Proben aus dem Betrieb zur Analyse nehmen und Fotos von Arbeitssituationen im Betrieb aufnehmen.
Der Betrieb muss die erforderliche Zeit und die Ressourcen bereitstellen, um das Arbeitsumfeld zusammen mit dem Aufsichtsbeamten zu kontrollieren.
Bei Bedarf können wir einen Dolmetscher beauftragen. Der Dolmetscher übersetzt während des Aufsichtstermins telefonisch.
Der Einsatz eines Dolmetschers ist für Ihr Unternehmen kostenlos.
Wenn bei der Aufsicht festgestellt wird, dass das Unternehmen die Arbeitsschutzvorschriften nicht einhält, fordert die Arbeitsaufsicht das Unternehmen auf, die Missstände zu beseitigen. Die Arbeitsaufsicht hat eine Reihe unterschiedlicher Sanktionsmöglichkeiten, u. a. Bescheide und Leitlinien. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Arbeitsschutzgesetze kann die Arbeitsaufsicht ein Strafverfahren einleiten. Wenn die Arbeitsbedingungen ordnungsgemäß sind, wird die Kontrolle nach Abschluss der Aufsicht beendet.
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