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Arbeitsunfälle und Versicherung – Ihre Pflichten als ArbeitgeberBerufsschaden – Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall in Dänemark erleidet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Unfall an die dänischen Behörden zu melden.
Unternehmen mit dänischer HR-Nummer (CVR) müssen Arbeitsunfälle digital über EASY, dem gemeinsamen System der dänischen Berufsgenossenschaft (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) und der dänischen Arbeitsaufsicht (Arbejdstilsynet) zur Meldung von Arbeitsunfällen melden.
Für den Zugriff auf EASY ist eine NemID-Mitarbeitersignatur mit Berechtigungen für EASY erforderlich.
Meldung eines Arbeitsunfalls mit dänischer HR-Nummer (auf Englisch)
Ausländische Unternehmen ohne dänische HR-Nummer können Arbeitsunfälle über einen gesonderten Zugang in EASY melden, der unter virk.dk verfügbar ist. Hierzu muss das Unternehmen seine RUT-Nummer nutzen, d. h. die Nummer, die bei der Anmeldung im Register für Ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere (RUT)) an das Unternehmen vergeben wurde.
Meldung eines Arbeitsunfalls als Unternehmen mit RUT-Nummer (auf Englisch)
Wenn das Unternehmen weder eine CVR- noch eine RUT-Nummer hat, kann das Unternehmen oder die Unfallperson den Unfall in Papierform melden. Das Meldeformular ist über die dänische Berufsgenossenschaft (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) erhältlich.
Meldung eines Arbeitsunfalls per Formular (aes.dk)
Unternehmen, die in den Bereichen Offshore-Öl und -Gas tätig sind, sind auch verpflichtet, Beinahunfälle und Schäden an Anlagen und Installationen zu melden.
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