Bestimmungen
Vorschrift über die Ausführung einer Arbeit (2004) mit späteren Änderungen (auf Dänisch)
Alle Betriebe mit Beschäftigten müssen eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung (APV) erstellen. Der Arbeitgeber ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.
Alle Betriebe mit Mitarbeitern müssen eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Beim Gefährdungsbeurteilungprozess geht es darum, die Arbeitssicherheit des Unternehmens zu identifizieren, die Bereiche zu nennen, in denen ein Einsatz erforderlich ist, und einen Plan zu erstellen, wie Sie die Arbeitssicherheit in diesen Bereichen verbessern können.
Eine Gefährdungsbeurteilung trägt zu einem guten Arbeitsumfeld im Betrieb bei, was folgende Vorteile haben kann:
Während des Prozesses sollten eventuelle Probleme beim Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgedeckt und daraufhin gelöst werden. Die folgenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung müssen Betriebe jederzeit erfüllen:
Das Gewerbeaufsichtsamt prüft die Gefährdungsbeurteilung nicht, überwacht aber, dass der Prozess der Gefährdungsbeurteilung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde. Ihr Unternehmen kann angewiesen werden, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, falls sie dies noch nicht getan hat oder wenn die Gefährdungsbeurteilung Mängel aufweist.
Im gesamten Prozess ist die Arbeitsschutzabteilung einzubeziehen. Wenn der Betrieb weniger als zehn Beschäftigte hat, ist keine Arbeitsschutzabteilung erforderlich; in einem solchen Fall ist ein Mitarbeitervertreter im Prozess einzubeziehen. Der Betrieb legt selbst die Methoden und Instrumente fest, die bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden sollen.
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Das Gewerbeaufsichtsamt hat einige Checklisten erstellt, die für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können. Die Checklisten sind insbesondere für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten gedacht. Sie enthalten eine Reihe von Fragen zum Arbeitsschutz, die für verschiedene Branchen typisch sind.
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