Bestimmungen
Vorschrift über die Ausführung einer Arbeit (2004) mit späteren Änderungen (auf Dänisch)
Alle Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen eine Gefährdungsbeurteilung (Arbejdspladsvurdering = APV) des Arbeitsumfelds am Arbeitsplatz durchführen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und die Arbeitnehmer müssen in den Prozess einbezogen werden.
Alle Unternehmen mit Arbeitnehmern müssen eine Gefährdungsbeurteilung (APV) durchführen.
Beim APV-Verfahren geht es darum, das Arbeitsumfeld des Unternehmens zu erfassen, die Bereiche zu ermitteln, in denen Handlungsbedarf besteht, und einen schriftlichen Aktionsplan zur Lösung der Gesundheits- und Sicherheitsprobleme zu erstellen, die nicht sofort gelöst werden können.
Eine APV trägt zu einem guten Arbeitsumfeld in Ihrem Unternehmen bei und kann folgende Vorteile haben:
Ein APV-Verfahren kann auf viele Arten durchgeführt werden. Sie entscheiden, wie Sie es angehen wollen. Sie können die APV-Maßnahmen beispielsweise in Arbeitsumfeldthemen wie Ergonomie, psychologisches Arbeitsumfeld usw. unterteilen oder den Prozess abteilungsweise durchführen.
Unabhängig von der von Ihnen gewählten Methode sollten Sie beschreiben, wie Sie die APV geplant und durchgeführt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihr APV-Verfahren systematisch und gut durchdacht ist.
Darüber hinaus gibt es vier Elemente, die immer ins APV-Verfahren einbezogen werden sollten:
Sie müssen ein APV-Verfahren durchführen, wenn Änderungen an der Arbeit, den Arbeitsmethoden oder den Arbeitsabläufen vorgenommen werden, die sich auf das Arbeitsumfeld auswirken können. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Sie mindestens alle drei Jahre alle Arbeitsumfeldprobleme in Ihrem Unternehmen ermitteln und einer Risikobewertung unterziehen.
Der Aktionsplan muss im Unternehmen verfügbar sein, damit Arbeitnehmer, Führungskräfte und die Arbeitsaufsicht ihn lesen können.
Die Arbeitsaufsicht muss die APV nicht genehmigen, überwacht aber, dass das APV-Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde. Ihr Unternehmen kann angewiesen werden, eine APV durchzuführen, falls sie dies noch nicht getan hat oder wenn die APV Mängel aufweist.
Die Arbeitsschutzorganisation (Arbejdsmiljøorganisationen = AMO) muss in den gesamten APV-Prozess einbezogen werden. Wenn das Unternehmen neun oder weniger Arbeitnehmer hat, ist eine Arbeitsschutzorganisation nicht erforderlich, aber ein Arbeitnehmervertreter muss in den Prozess einbezogen werden.
Mehr über die Anforderungen an die Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz erfahren
Die Arbeitsaufsicht hat einige Checklisten erstellt, die für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können. Die Checklisten sind insbesondere für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten gedacht. Sie enthalten eine Reihe von Fragen zum Arbeitsschutz, die für verschiedene Branchen typisch sind.
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Vorschrift über die Ausführung einer Arbeit (2004) mit späteren Änderungen (auf Dänisch)
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