Für ausländische Unternehmen, die vorübergehend Aufträge in Dänemark ausführen, gelten die dänischen Vorschriften zur systematischen Arbeit für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Organisation der Zusammenarbeit hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen ab.
Hat ein Arbeitgeber zehn oder mehr Arbeitnehmer, muss die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenarbeit des Unternehmens beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in einer Arbeitsschutzorganisation (Arbejdsmiljøorganisation = AMO) erfolgen.
Findet die Arbeit auf einer Baustelle statt, muss eine AMO eingerichtet werden, wenn das Unternehmen mindestens fünf Arbeitnehmer gleichzeitig für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen beschäftigt.
Als Arbeitnehmer gelten alle Beschäftigten, einschließlich Leiharbeiter, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte. Vorarbeiter gelten in diesem Zusammenhang nicht als Arbeitnehmer.
In Unternehmen und auf Baustellen, die nach diesen Vorschriften nicht verpflichtet sind, eine AMO einzurichten, muss der Arbeitgeber stattdessen Vorarbeiter und Arbeitnehmer in die Arbeitsschutzmaßnahmen einbeziehen.
Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit – für Bauherren und Bauunternehmen
Alle Unternehmen, die in Dänemark tätig sind, müssen ihre Arbeitnehmer in die Bemühungen um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld einbeziehen. Dies gilt auch für Baustellen, auf denen Bauherren und Bauunternehmen eine besondere Pflicht zum Dialog und zur übergreifenden Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen haben.
Die dänische Arbeitsaufsicht (Arbejdstilsynet) hat daher ein Poster und zwei Merkblätter erstellt, die einen Überblick über die Regeln und Ideen bieten, wie Bauherren und Bauunternehmen die Aufgabe in die Praxis umsetzen können. Weitere Informationen und Materialien finden Sie hier:
Reden wir über Sicherheit
Arbeitsschutzorganisation (AMO)
Eine Arbeitsschutzorganisation (AMO) ist eine formalisierte Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mit anderen Worten: Die AMO ist eine interne Organisation für die Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen.
In der AMO sind die wichtigsten Personen der Arbeitgeber oder sein Vertreter, gewählte Arbeitsschutzvertreter und ernannte Vorarbeiter. Der Vorsitzende muss entweder der Arbeitgeber oder sein Vertreter sein.
Der Arbeitgeber legt in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern und Vorarbeitern die erforderliche Anzahl der AMO-Mitglieder fest.
Arbeitsschutzvertreter von den Arbeitnehmern gewählt
Ein Arbeitsschutzvertreter muss ein Arbeitnehmer des Unternehmens sein und von den Arbeitnehmern gewählt werden. Alle nicht leitenden Angestellten sind wahlberechtigt, auch Auszubildende, Aushilfskräfte und nicht-ständiges Personal.
Gemeinsam mit dem Vorarbeiter muss der Arbeitsschutzvertreter dazu beitragen, ein gutes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und Gesundheits- und Sicherheitsproblemen vorzubeugen.
Der Arbeitsschutzvertreter hat die Aufgabe, die Arbeitnehmer bei der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu vertreten. Das bedeutet u. a., dass der Arbeitsschutzvertreter mit seinem Wissen über das Arbeitsumfeld der Arbeitnehmer und mit Vorschlägen zur Risikovorbeugung beizutragen hat. Der Arbeitsschutzvertreter muss daher in regelmäßigem Kontakt mit den Arbeitnehmern stehen.
Ein Arbeitsschutzvertreter wird in der Regel für jeweils zwei Jahre gewählt.
AMO-Mitglieder müssen eine Arbeitsschutzschulung absolvieren
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsschutzvertreter und Vorarbeiter in der Arbeitsschutzorganisation (AMO) eine dreitägige dänische Arbeitsschutzschulung absolviert haben.
Die Arbeitsschutzschulung soll sicherstellen, dass die Arbeitsschutzvertreter und Vorarbeiter in der AMO grundlegende Kenntnisse über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erwerben. Die Schulung soll auch dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch erfolgt und sowohl die Führungskräfte als auch die Arbeitnehmer einbezogen werden.
Die Arbeitsschutzschulung muss spätestens drei Monate nach der Ernennung des Arbeitsschutzvertreters oder des Vorarbeiters abgeschlossen sein.
Haben die AMO-Mitglieder eine ausländische Arbeitsschutzschulung abgeschlossen, muss diese durch eine dänische Schulung ergänzt werden, es sei denn, die Arbeitsaufsicht beurteilt die ausländische Schulung als ausreichend.
Bitte geben Sie bei Anträgen auf Beurteilung ausländischer Arbeitsschutzschulungen an, ob die ausländische Schulung der dänischen Arbeitsschutzschulung oder einer anderen Schulung entspricht.
Mehrstufige AMO mit Arbeitsschutzgruppe und Arbeitsschutzausschuss
Hat ein Unternehmen 35 oder mehr Arbeitnehmer, muss es eine zweistufige Arbeitsschutzorganisation (AMO) mit einer oder mehreren Arbeitsschutzgruppen und einem oder mehreren Arbeitsschutzausschüssen haben.
Ebenso muss ein Unternehmen, in dem 35 oder mehr Arbeitnehmer mindestens vier Wochen lang gleichzeitig auf einer Baustelle arbeiten, eine AMO auf der Baustelle einrichten, die sowohl Arbeitsschutzgruppen als auch Arbeitsschutzausschüsse umfasst.
Die Arbeitsschutzgruppen sind für das Tagesgeschäft der AMO zuständig, indem sie z. B. Rundgänge durchführen und Fragen von Arbeitnehmern beantworten. Eine Arbeitsschutzgruppe besteht aus einem ernannten Vorarbeiter und einem gewählten Arbeitsschutzvertreter.
Ein Arbeitsschutzausschuss besteht aus Vorarbeitern und Arbeitsschutzvertretern aus einer oder mehreren Arbeitsschutzgruppen. Der Arbeitsschutzausschuss ist für die allgemeinen Aufgaben der Planung, Leitung und Koordinierung der Zusammenarbeit des Unternehmens beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig. In großen Betrieben kann es auch mehrere Arbeitsschutzausschüsse geben.