Ein Unternehmen, die eine Anordnung vom dänischen Arbejdstilsynet erhält, muss sich innerhalb der gesetzten Frist beim Arbejdstilsynet zurückmelden und beschreiben, wie es das Problem gelöst hat.
Alle Unternehmen, die eine Anordnung vom dänischen Arbejdstilsynet erhalten, sind verpflichtet, sich beim Arbejdstilsynet zurückzumelden und zu beschreiben, wie sie das ursächliche Problem gelöst haben.
Rückmeldung als ausländisches Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die nicht in Dänemark niedergelassen sind, müssen ihre Rückmeldung per Brief oder E-Mail an Arbejdstilsynet senden.
Sie können das dem Bescheid beiliegende Formular verwenden. Das Formular ist bereits mit den meisten Informationen ausgefüllt, die Arbejdstilsynet benötigt.
Das Formular muss von der Geschäftsführung und einem Arbeitsschutzbeauftragten unterzeichnet werden. Der Arbeitsschutzbeauftragte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die zuständigen Arbeitnehmer darüber informiert wurden, wie Sie der Anordnung nachgekommen sind.
Wenn Sie sich für eine Rückmeldung per E-Mail entscheiden, muss diese die folgenden Informationen enthalten:
- Fallnummer und Name des Unternehmens
- Eine Beschreibung oder ein Foto, wie Sie das Arbeitsschutzproblem gelöst haben
- Information, dass der Arbeitsschutzbeauftragte über die Anordnung und deren Lösung informiert wurde.
Es ist wichtig, dass Arbejdstilsynet anhand Ihrer Beschreibung oder Fotos beurteilen kann, ob Ihre Maßnahmen zur Erfüllung der Anordnung die Probleme zufriedenstellend gelöst haben.
Das Formular oder die E-Mail muss – vor Ablauf der Frist – an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: at@at.dk
Die Frist hängt von der Art der bei Ihnen eingegangenen Anordnung ab und ist im Bescheid angegeben.
Arbejdstilsynet kann einen oder mehrere unangekündigte Kontrollbesuche im Unternehmen durchführen, um sicherzustellen, dass die Probleme zufriedenstellend gelöst wurden