Ein Unternehmen, die eine Anordnung vom dänischen Arbejdstilsynet erhält, muss sich innerhalb der gesetzten Frist beim Arbejdstilsynet zurückmelden und beschreiben, wie es das Problem gelöst hat.
Alle Unternehmen, die eine Anordnung vom Arbejdstilsynet – die dänische Behörde für die Arbeitsumwelt – erhalten, sind verpflichtet, sich beim Arbejdstilsynet zurückzumelden und zu beschreiben, wie sie das ursächliche Problem gelöst haben.
Rückmeldung als ausländisches Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die nicht in Dänemark ansässig sind, müssen ihre Rückmeldung an Arbejdstilsynet als Antwort auf die E-Mail senden, der der Bescheid beigefügt war.
Die E-Mail ist zu senden an: at@at.dk
Die Frist ist dem Bescheid zu entnehmen und hängt von der Art der bei Ihnen eingegangenen Anordnung ab.
Es ist wichtig, dass Arbejdstilsynet anhand Ihrer Beschreibung oder Fotos beurteilen kann, ob Ihre Maßnahmen zur Erfüllung der Anordnung die Probleme zufriedenstellend gelöst haben.
Sie sind verpflichtet, alle von der Anordnung betroffenen Personen darüber zu informieren, dass Sie eine Anordnung erhalten haben und wie Sie ihr nachgekommen sind. Dies gilt für Ihre Arbeitsschutzorganisation (auf Dänisch AMO) oder – falls Ihr Unternehmen nicht zu einer Arbeitsschutzorganisation verpflichtet ist – für die Mitarbeitenden.
Arbejdstilsynet kann einen oder mehrere unangekündigte Kontrollbesuche im Unternehmen durchführen, um sicherzustellen, dass die Probleme zufriedenstellend gelöst wurden.
Unternehmen mit einer dänischen CVR-Nummer
Für Unternehmen mit einer dänischen CVR-Nummer ist es obligatorisch, zu konkreten Fällen über die digitale Selbstbedienungslösung Arbejdstilsynet zu kommunizieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen eine Fristverlängerung beantragen, sich zurückmelden oder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen möchte.
Rückmeldung ans Arbejdstilsynet (Business in Denmark, auf dänisch)