EU und EWR-Länder
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Entsendete Arbeitnehmer, die vorübergehend in Dänemark arbeiten möchten, müssen über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen für ihre Arbeit verfügen. Bestimmte ausländische Qualifikationen müssen vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden, andere muss der Arbeitgeber prüfen.
Bei den beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland kann es sich um Ausbildungen und Berufserfahrung bei den Arbeitsaufgaben oder dem Gewerbe handeln, dem/denen der Arbeitnehmer in Dänemark nachgehen wird.
Beachten Sie, dass es noch andere reglementierte Berufe in Dänemark gibt als die, die der Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt unterliegen. Dies gilt z. B. für Berufe wie Elektriker und Kabelinstallateure.
Wenn Sie entsendet wurden, um vorübergehend in Dänemark zu arbeiten, und Ihre Qualifikationen aus einem EU- oder EWR-Land oder der Schweiz stammen, müssen diese vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannt werden, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Dies gilt, wenn Sie:
Oder wenn Sie arbeiten als:
Wenn Sie sich mit den folgenden Arbeitsaufgaben beschäftigen, ist keine Anerkennung durch das Gewerbeaufsichtsamt erforderlich, doch Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sie die erforderlichen Qualifikationen haben:
Wenn Sie entsendet wurden, um vorübergehend in Dänemark zu arbeiten, und Ihre Qualifikationen stammen aus einem anderen Land als den EU- oder EWR-Ländern und der Schweiz, müssen diese vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannt werden, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Dies gilt, wenn Sie:
Oder wenn Sie arbeiten als:
Wenn Sie in Dänemark eine Festanstellung haben, müssen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt immer eine Anerkennung Ihrer Qualifikationen beantragen, bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen. Dies gilt immer, ungeachtet dessen welche Arbeitsaufgaben Sie ausführen werden und aus welchem Land Ihre Qualifikationen stammen.
Denken Sie daran, die Anerkennung rechtzeitig zu beantragen, bevor Sie mit der Arbeit anfangen.
Verwenden Sie für Ihren Antrag dieses Formular.
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Kontakt Gewerbeaufsichtsamt
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