Alle Betriebe, die gefährliche chemische Produkte zur gewerblichen Verwendung nach Dänemark importieren oder herstellen, müssen diese Produkte an das Produktregister melden. Wenn ein Produkt gemeldet ist, erhält es eine PR-Nummer, die auf der Verpackung und im Sicherheitsdatenblatt für das Produkt angegeben werden muss.
Wann muss ein Produkt an das Produktregister gemeldet werden?
Die Arbeitsaufsicht verlangt, dass Betriebe oder selbstständige Gewerbetreibende, die gefährliche chemische Stoffe und Werkstoffe zur gewerblichen Verwendung nach Dänemark importieren oder mitbringen, diese Produkte dem Produktregister melden müssen. Dies gilt auch, wenn ein Betrieb gefährliche chemische Produkte für den Eigenbedarf nach Dänemark mitbringt. Die Meldung muss spätestens einen Monat nach dem Import des Produkts nach Dänemark erfolgen.
Ein chemisches Produkt muss angemeldet werden, wenn das Produkt:
- gefährlich ist, was in der Regel bedeutet, dass es mit dem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet ist
- zur gewerblichen Verwendung in Dänemark dienen soll
- im Mengen von über 100 kg pro Jahr importiert oder hergestellt wird
Lesen Sie mehr darüber, welche Stoffe und Werkstoffe angemeldet werden müssen (auf Englisch)
So melden Sie ein Produkt an das Produktregister
Die Meldung beim Produktregister nehmen Sie über eine Selfservice-Lösung vor. Hier gibt es einen gemeinsamen Zugang zu den verschiedenen Meldungstypen und zur Mengenmeldung.
Schreiben Sie an das Produktregister auf pd@at.dk, um ein Benutzerprofil zu erhalten, wenn Sie sich zum ersten Mal einloggen.
E-mail: pd@at.dk
Melden Sie sich bei der Produktregistrierung an (auf Englisch)
Lesen Sie, wie Sie die Meldung durchführen:
Anmeldung beim Produktregister – businessindenmark.virk.dk (auf Englisch)
Welche Pflichten hat ein Importeur von gefährlichen Produkten?
Betriebe, die gefährliche Produkte nach Dänemark importieren oder mitbringen, müssen die Produkte beim Produktregister melden und zudem sicherstellen, dass die Meldung jederzeit auf aktuellem Stand ist. Wenn das Produkt angemeldet ist, erhält es eine PR-Nummer, die der Betrieb auf der Verpackung und dem Sicherheitsdatenblatt des Produkts angeben muss. Alle zwei jahre muss der Betrieb dem Produktregister mitteilen, welche Mengen dieses Produkts importiert worden sind.