Sicherheit in der Baubranche
Die Baubranche ist von einem hohen Grad an körperlichem Verschleiß geprägt und verzeichnet sehr viele gravierende Arbeitsunfälle. Besonders stark betroffen sind ausländische Arbeitnehmer. Doch das muss nicht so sein. Lesen Sie, was Sie tun können, um als Arbeitnehmer ebenso wie als Arbeitgeber die Lage zu verbessern.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jeweils auf ihre Weise einen Beitrag zur Sicherheit und zum Arbeitsschutz leisten, damit keine Unfälle auftreten oder die Arbeitnehmer gesundheitliche Probleme bekommen. Die allgemeine Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber, doch die Arbeitnehmer tragen eine Mitverantwortung, z. B. für die Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers und die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung, die ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Viele Sturzunfälle und Unglücke mit schweren Lasten und Werkzeug
Baufirmen verzeichnen eine hohe Frequenz bei Arbeitsunfällen, verglichen mit anderen Branchen. Die häufigsten Arbeitsunfälle im Bausektor sind:
- Sturz aus der Höhe, z. B. von Dächern, Gerüsten und Leitern
- Sturz auf ebener Erde, z. B. beim Aufenthalt auf einem glatten oder unebenen Untergrund
- Unfälle mit Handwerkzeugen oder Maschinen, z. B. Kreissägen und Winkelschleifern
- Unfälle in Verbindung mit schweren Lasten.
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Gehen Sie auf Nummer sicher Arbeitsunfälle auf Baustellen vermieden
Pflichten des Arbeitgebers
Alle Arbeitgeber, die in Dänemark tätig sind, sind dazu verpflichtet
- ihren Mitarbeitern eine gute Anleitung und Einweisung zu geben, damit sie die Arbeiten sicher und sachgemäß ausführen können.
- eine effektive Aufsicht darüber auszuüben, dass die Arbeiten auf eine sichere Weise ausgeführt und die Anweisungen befolgt werden
- eine Arbeitsschutzstelle (AMO) zu bilden, wenn die Arbeiten länger als 14 Tage dauern und mindestens 5 Arbeitnehmer am Arbeitsort tätig sind.
- eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern zu erstellen.
Verantwortung und Pflichten des Bauherren
Der Bauherr ist verantwortlich für die Koordination des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle, wenn auf der Baustelle gleichzeitig mehr als ein Betrieb tätig ist. Dies gilt u. a. für gemeinsam genutzte Zufahrtswege und Gerüste, Orientierungsleuchten, Materialtransporte und Lagerplätze.
Auf großen Baustellen muss der Bauherr Bau- und Sicherheitssitzungen für alle Betriebe abhalten und Sicherheitskontrollen durchführen. Hierbei kontrolliert der Bauherr zusammen mit den Betrieben die Sicherheit auf der Baustelle, um eventuelle Sicherheitsprobleme festzustellen.
Häufige Arbeitsschutzprobleme auf Baustellen
Zu den häufigen Problemen beim Arbeitsschutz im Bausektor gehören Unfälle, schwere Lasten, Lärm, Chemikalien und Staub. Um Ihnen die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds zu erleichtern, hat das Gewerbeaufsichtsamt eine Reihe von Anleitungen herausgegeben. Dabei handelt es sich um:
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Sicherheit bei Arbeiten mit Asbest
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, gibt es eine Reihe von Arbeitsfunktionen im Bausektor, die Sie erst nach einer Anerkennung Ihrer Qualifikationen durch das Gewerbeaufsichtsamt aufnehmen dürfen. Dies gilt z. B. für den Auf- und Abbau von Gerüsten oder den Abriss von asbesthaltigen Bauteilen in Innenräumen.
Lesen Sie, wie Ihre Qualifikationen anerkannt werden können und wo dies vorgeschrieben ist
Die Arbeit mit Asbest verlangt besondere Vorkehrungen
In vielen älteren Gebäuden gibt es Asbest, z. B. in Verkleidungsplatten an Wänden, Decken und Dächern, in Rohrisolierungen, Bodenbelägen und besonderen Produkten wie asbesthaltigen Lüftungskanälen, asbestzementhaltigen Rohren zur Wasserversorgung, Fugenmasse und Putzmaterial.
Ein Hochdruckreinigen und nasses Sandstrahlen von asbesthaltigen Materialien ist verboten.
Abrissarbeiten und Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten z. B. von Gebäuden, in denen asbesthaltige Baustoffe verwendet wurden, sowie die Reinigung nach solchen Arbeiten sind zulässig, wenn dabei besondere Vorkehrungen getroffen werden.
Der Asbestabriss in Innenräumen darf nur von speziell geschultem Personal ausgeführt werden.
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Unterbringung in Dänemark: Dach über dem Kopf
Ganz gleich ob Ihr Arbeitgeber, der Bauherr oder Sie selbst für Ihre Unterbringung sorgen, so gibt es einige Vorschriften im Hinblick auf Ihre Unterkunft, während Sie in Dänemark tätig sind. Die Vorschriften gelten immer – egal ob Sie in einem Zelt auf der Baustelle, im Hotel oder bei einem privaten Vermieter wohnen.
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In den meisten Betrieben ist eine Arbeitsschutzstelle gesetzlich vorgeschrieben
Wenn der Arbeitgeber mindestens fünf Arbeitnehmer an einem externen Arbeitsort beschäftigt und die Arbeiten über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen dauern, muss die Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz in einer Arbeitsschutzstelle (AMO) erfolgen.
Lesen Sie mehr über die Anforderungen an die Arbeitsschutzstelle
Gefährdungsbeurteilung – ein wichtiges Instrument
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument des Betriebs zur Systematisierung seines Arbeitsschutzes. Die Gefährdungsbeurteilung wird u. a. zur Ermittlung und Behebung von eventuellen Problemen im Arbeitsumfeld verwendet.
Das Gewerbeaufsichtsamt prüft die Gefährdungsbeurteilung nicht, kontrolliert aber, dass der Prozess der Gefährdungsbeurteilung nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde.
Lesen Sie mehr über die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung
Bestimmungen
Bauarbeiten. Vorschrift (2010) mit späteren Änderungen (auf Englisch)
Einrichtung von wechselnden Arbeitsorten. Vorschrift (auf Englisch)
Einrichtung von technischen Hilfsmitteln. Vorschrift (2008) mit späteren Änderungen (auf Englisch)
Einrichtung u. a. von Maschinen. Vorschrift (2013) mit späteren Änderungen (auf Englisch)
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