Bestimmungen
Gesetz für die Berufsunfallversicherung, LBK 278 vom 14. März 2013 (PDF, auf Englisch)
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einen Unfall haben oder berufsbedingt erkranken, müssen Sie dies dem Amt für Arbeitssicherheit (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) melden. Außerdem muss Ihre Verletzung oder Erkrankung als Berufsschaden anerkannt werden, damit Sie Schadenersatz erhalten.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit zu Schaden kommen, muss dies dem Amt für Arbeitssicherheit (Arbejdsmarkedets Erhvervssikring) gemeldet werden. In den meisten Fällen meldet Ihr Arbeitgeber oder Ihr Arzt den Schaden, doch es können Situationen auftreten, in denen Sie selbst den Schaden melden müssen.
Es wird zwischen zwei Formen von Berufsschaden unterschieden:
Eine Arbeitsverletzung ist eine physische oder psychische Verletzung, die auf ein Ereignis oder eine Einwirkung bei der Arbeit zurückzuführen ist, das/die plötzlich oder innerhalb von 5 Tagen erfolgt. Beispiel: Sie schneiden sich Ihren Finger an einer Maschine.
Eine berufsbedingte Erkrankung ist eine Krankheit, die durch die Arbeit oder die Arbeitsbedingungen verursacht wird. Die Krankheit kann aufgrund einer Einwirkung auftreten, die über eine kürzere oder längere Zeit erfolgt. Beispiel: Ihr Gehör wird nach mehreren Jahre in einer Arbeitsumgebung mit großem Lärm geschädigt.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einen Unfall erleiden, hat Ihr Arbeitgeber die Pflicht, Ihre Berufsschaden dem Amt für Arbeitssicherheit zu melden. Wenn Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung besteht, müssen Sie zu Ihrem Arzt gehen, der die Meldung vornimmt. Sie können auch selbst eine Berufsschaden melden, indem Sie sich an die Versicherung Ihres Arbeitgebers oder an das Amt für Arbeitssicherheit wenden.
Es können Umstände auftreten, bei denen ein Mitarbeiter, z. B. ein entsandter Mitarbeiter, selbst eine Berufsschaden melden müssen, zum Beispiel:
Melden Sie eubeb Arbeitsunfall als Opfer (auf Englisch)
Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann diese Ihre Berufsschaden auf digitalem Wege in Ihrem Namen melden.
Wenn eine Berufsschaden gemeldet worden ist, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitssicherheit, Ihren Arbeitgeber oder Ihren Arzt, um sich zu versichern, dass die Meldung eingereicht worden ist.
Um Schadenersatz oder eine andere Form der Ausgleichszahlung zu bekommen, muss Ihre Krankheit oder Ihre Verletzung als Berufsschaden anerkannt werden. Damit eine Krankheit oder Verletzung als Berufsschaden anerkennt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die beiden Hauptbedingungen sind:
Wenn das Amt für Arbeitssicherheit Ihre Meldung erhalten hat, prüfen die Sachbearbeiter, ob der Vorgang als Arbeitsunfall oder Berufsschaden behandelt werden soll.
Danach holen sie die Informationen ein, die erforderlich sind, um einen Beschluss zu treffen. Generell benötigen Sie Angaben von Ihnen, Ihrem Arbeitgeber und Ihrem Arzt, um zu untersuchen, was vorgefallen ist und was die Ursache für den Schaden sein könnte.
Sie können auch Aussagen von anderen Zeugen über den Vorfall oder die Einwirkung einholen.
Wenn das Amt für Arbeitssicherheit über ausreichende Informationen verfügt, treffen die Sachbearbeiter in der Regel einen Beschluss.
In dem Beschluss erklären sie, ob sie Ihren Schaden als Berufsschaden anerkennen und Ihnen durch Ihren Schaden der Anspruch auf Schadenersatz oder eine Berufsunfähigkeitszahlung entstanden ist.
Wenn Sie mit dem Beschluss nicht einverstanden sind, können Sie beim Sozialbeschwerdeamt Widerspruch einlegen. Das Verfahren ist im Beschlussschreiben beschrieben.
Auch die Versicherung Ihres Arbeitgebers kann Widerspruch einlegen.
Sie können das Amt für Arbeitssicherheit schriftlich, telefonisch und per E-Mail dazu auffordern, Ihren Fall wiederaufzunehmen.
Wenn Sie um eine Wiederaufnahme Ihres Falles bitten, müssen Sie darlegen, welche neuen Umstände vorliegen oder welche Fehler oder Mängel Sie im Beschluss gefunden haben. Neue Umstände können zum Beispiel sein, dass Sie von einem Facharzt untersucht worden sind und dieser eine Verschlechterung Ihres Zustands festgestellt hat.
Wenn Sie nicht darlegen können, dass es in Ihrem Fall neue Umstände gibt, nimmt das Amt für Arbeitssicherheit Ihr Verfahren nicht neu auf.
Gesetz für die Berufsunfallversicherung, LBK 278 vom 14. März 2013 (PDF, auf Englisch)
Kontakt Arbejdsmarkedets Erhvervssikring
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