Wenn ein ausländischer Betrieb oder ein entsandter Arbeitnehmer in Dänemark arbeiten soll, können viele Fragen auftauchen, zum Beispiel über den Arbeitsschutz. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Ihnen die dänische Arbeitsaufsicht (Arbejdstilsynet) in diesem Bereich helfen kann – und wo es Ihnen nicht helfen kann.
Die Arbeitsaufsicht ist das Verbindungsbüro und koordiniert die Informationsarbeit für ausländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Vorschriften bei der Entsendung nach Dänemark. Darüber hinaus sind es vor allem Fragen zum Arbeitsschutz, bei denen Ihnen das Callcenter weiterhelfen kann.
Callcenter für ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer
Die dänische Arbeitsaufsicht bietet einen besonderen Callcenter-Service für ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie Informationen über die dänischen Bestimmungen zum Arbeitsschutz und Anworten zu allen Fragen im Bereich Arbeitsschutz auf Englisch. Dabei kann es sich z. B. um Chemie, psychische Belastungen bei der Arbeit, Vermeidung von Unfällen oder das ergonomische Arbeitsumfeld handeln.
Grundsätzlich werden alle Fragen umgehend beantwortet. Wenn Ihre Frage komplexer ist, benötigt die dänische Arbeitsaufsicht ggf. mehr Zeit, um die Frage zu prüfen, und meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen.
Das Callcenter der Arbeitsaufsicht berät Sie auch zu den Bestimmungen für die Anmeldung im Register für ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere - RUT).
Lesen Sie am besten die am häufigsten gestellten Fragen durch, bevor Sie uns anrufen:
Fragen und Antworten zu RUT
Sie können Beschwerde über die Arbeitssicherheit einreichen
Jeder kann beim dänischen Arbeitsaufsicht eine Beschwerde einreichen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen gegen die Arbeitssicherheitsvorschriften verstößt, u.a. auch dann, wenn Sie selbst oder ein Kollege Mobbing oder sexueller Belästigung ausgesetzt sind/ist.
Sie haben das Recht auf Anonymität und werden im Zusammenhang mit Kontrollbesuchen und der weiteren Sachbearbeitung stets anonym behandelt.
Eine Beschwerde über schlechte Arbeitsbedingungen führt nicht automatisch zu einem Kontrollbesuch, da dies von einer konkreten Bewertung jeder einzelnen Anfrage abhängt. Sie erhalten keine weitere Mitteilung darüber, ob Ihre Beschwerde zu einem Kontrollbesuch führt.
Kontaktinformationen an andere Behörden
Hier finden Sie Stellen, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen haben, die die Arbeitsaufsicht nicht beantworten kann:
Prüfung von Brandschutzmaßnahmen
Behörde für Krisenmanagement - Tel. +45 45 90 60 00
Elektroinstallationen/Elektrowerkzeuge
Sicherheitsbehörde - Tel. +45 33 73 20 00
Kriminalität und Verkehr
Polizei - Tel. +45 33 14 88 88
Ausländische Wirtschaftsfragen
Wirtschaftsbehörde - Tel. +45 35 29 10 00
Standardisierung/Normung
Dansk Standard - Tel. +45 39 96 61 01