In Dänemark ist die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe verboten. In Gebäuden, die
vor 1989 gebaut wurden, ist Asbest nach wie vor vorhanden und kann bei Abbruch- oder
Renovierungsarbeiten ein ernstes Gesundheitsrisiko für Bauarbeiter darstellen. Gelangt
Asbeststaub in Ihre Lungen, besteht zum Beispiel die Gefahr, an Lungen- oder Brustfellkrebs zu
erkranken. Lesen Sie hier, wie Sie sich bei der Arbeit gegen Asbest schützen.
Überprüfen Sie, ob sich im Gebäude Asbest befindet
Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie sicher sein, dass Sie nicht auf Asbest stoßen können. Fragen Sie den Bauherrn, ob Asbest im Gebäude festgestellt wurde, und prüfen Sie, ob die Baustoffe Asbest enthalten. Dies gilt zum Beispiel für Fliesenkleber, Bodenspachtel, Vinylböden, Rohrisolierungen sowie Dach- und Fassadenverkleidungen.
Führen Sie die Arbeit staubfrei aus
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten möglichst staubfrei ausgeführt werden und sich kein Asbeststaub ausbreitet. Bei Abbrucharbeiten in Innenräumen müssen Sie den Arbeitsplatz mit kunststofffolie abdecken, damit er staubdicht wird, und der Arbeitsbereich muss mechanisch belüftet werden, um einen Unterdruck zu erzeugen.
Gleichzeitig müssen Sie sich mit einem staubgeschützten Anzug und Atemschutz schützen und eine wirksame Asbestreinigung mit einem Staubsauger (Klasse H) durchführen, alle Oberflächen reinigen und lüften.
Schulungs- und Unterweisungspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Beschäftigten für Arbeiten mit asbesthaltigem Material eine spezielle Schulung und Unterweisung erhalten.
Für Abbrucharbeiten in Innenräumen, bei denen asbesthaltige Materialien wie beispielsweise Deckenverkleidungen oder Rohrisolierungen zu entfernen sind, müssen Sie außerdem die gesetzlich vorgeschriebene Schulung zum Umgang mit Asbest absolviert haben. Bitte beachten Sie, dass Ihre ausländischen Qualifikationen vor Arbeitsbeginn von der dänischen Arbeitsschutzbehörde, Arbejdstilsynet, anerkannt werden müssen. Es liegt in der Verantwortung
des Arbeitgebers, dies zu dokumentieren.
Über Asbestabfälle
Asbestabfall muss in einem geschlossenen, undurchlässigen Behältnis, gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass dieses Asbest enthält, gelagert und entsorgt werden. Staubige Asbestabfälle müssen angefeuchtet werden.
Die Entsorgung der Abfälle hat nach den geltenden Umweltschutzvorschriften zu erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilt die örtliche Kommunalverwaltung.
Sicherheit im Umgang mit Asbest

Nicht vergessen, die Arbeiten bei Arbejdstilsynet anzumelden!
Wenn Sie asbesthaltige Baustoffe aus Innenräumen abreißen, müssen Sie dies vor Beginn der Arbeiten der dänischen Arbeitsschutzbehörde melden. Dies gilt auch, wenn in anderer Weise die Gefahr besteht, dass Sie Asbest ausgesetzt sind, z. B. wenn Sie mit asbesthaltigen Dachplatten aus Zementschiefer arbeiten müssen.
Bei der Anmeldung der Arbeiten müssen Sie u. a. den Arbeitsumfang, die Arbeitsmethoden und die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen beschreiben.
Melden Sie Asbestarbeiten an (Businessindenmark.virk.dk, auf Englisch)