In Dänemark ist es verboten, asbesthaltige Baumaterialien zu verwenden. Asbest findet sich jedoch zuweilen noch immer in Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, und kann bei Abriss oder Renovierung ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für Bauarbeiter darstellen. Wenn Asbeststaub in die Lunge gelangt, besteht z.B. das Risiko, an Lungenkrebs oder einem Mesotheliom zu erkranken. Lesen Sie hier, wie Sie sich am Arbeitsplatz vor Asbest schützen.
Untersuchen, ob sich im Gebäude Asbest befindet
Vor Beginn der Arbeiten muss der Arbeitgeber eine Voruntersuchung durchführen, ob Asbest im Baumaterial enthalten ist. Dies gilt u.a. für Fliesenkleber, Bodenspachtel, Vinylböden, Rohrisolierungen, Deckenplatten sowie Dach- und Fassadenverkleidungen. Sind zwei oder mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Gebäude auf Asbest prüfen zu lassen.
Anforderungen bez. Einweisung und Ausbildung
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Arbeitnehmer eine detaillierte Einweisung erhalten, wenn sie mit asbesthaltigen Materialien arbeiten müssen.
Wenn intern genutzte Baumaterialien mit Asbest, z.B. Deckenplatten oder Rohrisolierungen, abgerissen werden, muss der gesetzlich vorgeschriebenen 4-Tages-Kurs zum Umgang mit Asbest absolviert werden. Ausländische Qualifikationen müssen vor Arbeitsbeginn von der Arbeitsumweltbehörde (Arbejdstilsynet) anerkannt werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dies zu dokumentieren.
Begrenzen Sie Staub weitestgehend
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten so ausgeführt werden, dass die Entwicklung und Ausbreitung von Asbeststaub so gering wie möglich ausfällt. Bei Abbrucharbeiten, bei denen viel Staub entsteht, muss der Arbeitsplatz mit Kunststoff abgedeckt werden, damit er staubdicht ist. Gleichzeitig muss der Arbeitsbereich mechanisch belüftet werden, sodass ein Unterdruck entsteht. Zugang zum Bereich erfolgt über eine Schleuse.
Gleichzeitig müssen Sie sich mit Schutzausrüstung schützen, z.B. staubabweisendem Anzug, Atemschutzmaske, Handschuhen und Schuhwerk. Der Arbeitgeber stellt die Schutzausrüstung bereit und sorgt zudem für wirksame Asbestreinigung mit einem Staubsauger (Klasse H), Reinigung aller Oberflächen und Belüftung.
Über Asbestabfälle
Abfall wird in einer geeigneten geschlossenen Verpackung (mit dem Hinweis versehen, dass Asbest enthalten ist) gelagert und entsorgt. Staubiger Asbestabfall muss befeuchtet werden. Entsorgung von Abfällen erfolgt gemäß den Anweisungen der Gemeinde.
Sicherheit bei der Arbeit mit Asbest
Melden Sie die Arbeit bei der Arbeitsumweltbehörde
Wenn Sie Asbestarbeiten durchführen müssen, müssen Sie, in die meisten Fällen, die Arbeiten vor Beginn der Arbeitsumweltbehörde (Arbejdstilsynet) melden.
Weiteres zu den Meldepflichten finden
Erstellen eines Arbeitsplans, bevor die Arbeit beginnt
Wenn asbesthaltige Materialien abgerissen werden sollen, muss vor Beginn ein schriftlicher Arbeitsplan erstellt werden. Das Meldeformular der Arbeitsumweltbehörde (Arbejdstilsynet) funktioniert als Arbeitsplan, wenn es detailliert ausgefüllt wird.