Forderung nach Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz

Ausländische Betriebe, die vorübergehend in Dänemark arbeitet, sowie entsandte Arbeitnehmer unterliegen den dänischen Bestimmungen, die eine Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verlangen. Die Bestimmungen unterscheiden sich je nach der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb.

Nach den dänischen Bestimmungen ist vorgeschrieben, dass die Zusammenarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben ab einer bestimmten Größe in einer Arbeitsschutzstelle (AMO) erfolgen soll. Dies gilt, wenn ein Arbeitgeber 5 oder mehr Beschäftigte an einem vorübergehenden Arbeitsort hat und die Arbeiten über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen verlaufen.

Wenn man feststellen möchte, um wie viele Arbeitnehmer es sich handelt, müssen alle Arbeitnehmer am vorübergehenden Arbeitsort, die nicht als Betriebsleiter oder Führungskraft arbeiten, mitgezählt werden.

Wenn weniger als 5 Arbeitnehmer beschäftigt sind oder die Arbeiten sich über einen kürzeren Zeitraum erstrecken, muss keine AMO geschaffen werden, doch der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Führungskräfte und Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz einzubeziehen, und diese sind dazu verpflichtet, sich daran zu beteiligen.

Wenn der Arbeitgeber an einem vorübergehenden Arbeitsort 35 oder mehr Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen beschäftigt, muss er neben der AMO auch einen Arbeitsschutzausschuss bilden.

Die AMO muss an der Sicherung eines guten Arbeitsschutzes mitwirken und mögliche Probleme beim Arbeitsschutz im Betrieb verhüten.

Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit – für Bauherren und Bauunternehmen

Alle in Dänemark tätigen Unternehmen müssen ihre Beschäftigten in die Arbeit für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld einbeziehen. Dies gilt auch für Baustellen, auf denen Bauherren und Bauunternehmen eine besondere Pflicht zum Dialog und zur übergreifenden Abstimmung der Arbeitsschutzmaßnahmen haben.

Das dänische Gewerbeaufsichtsamt Arbejdstilsynet hat daher ein Poster und zwei Merkblätter erstellt, die einen Überblick über die Regeln und Ideen bieten, wie Bauherren und Auftragnehmer die Aufgabe in der Praxis angehen können. Weitere Informationen und Materialien finden Sie hier:

Reden wir über Sicherheit

Arbeitsschutzstelle (AMO)

Eine Arbeitsschutzstelle (AMO) steht für die täglichen und die allgemeinen Aufgaben beim Arbeitsschutz. Die AMO ist mit anderen Worten eine interne Organisation der Zusammenarbeit über den Arbeitsschutz im Betrieb. Die Schlüsselpersonen in der AMO sind der Arbeitgeber oder sein Repräsentant, gewählte Arbeitsschutzvertreter und bestimmte Führungskräfte. Der Vorsitzende kann entweder der Arbeitgeber oder ein Vertreter für ihn sein.

Der Arbeitgeber bestimmt die notwendige Anzahl der Mitglieder in der AMO in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern und Führungskräften.

Wenn der Arbeitgeber an einem vorübergehenden Arbeitsort 35 oder mehr Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen beschäftigt, muss der Betrieb eine AMO auf zwei Ebenen mit Arbeitsschutzgruppen und einem Arbeitsschutzausschuss aufbauen.

Arbeitsschutzgruppe und Arbeitsschutzausschuss

Wenn der Arbeitgeber an einem vorübergehenden Arbeitsort 35 oder mehr Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen beschäftigt, muss der Betrieb eine AMO auf zwei Ebenen mit Arbeitsschutzgruppen und einem Arbeitsschutzausschuss aufbauen.

Die täglichen Aufgaben müssen von einer oder mehreren Arbeitsschutzgruppen wahrgenommen werden. Eine Arbeitsschutzgruppe besteht aus einer bestimmten Führungskraft und einem gewählten Arbeitsschutzvertreter.

Die allgemeinen Aufgaben der Planung, Leitung und Koordinierung der Arbeitsschutzzusammenarbeit im Betrieb werden von einem oder mehreren Arbeitsschutzausschüssen wahrgenommen. Ein Arbeitsschutzausschuss besteht aus Führungskräften und Arbeitsschutzvertretern von einer oder mehreren Arbeitsschutzgruppen.

Arbeitsschutzvertreter

Arbeitsschutzvertreter, die an der Arbeitsschutzstelle (AMO) und/oder dem Arbeitsschutzausschuss mitarbeiten sollen, werden von oder unter den Arbeitnehmern gewählt. Arbeitsschutzvertreter vertreten die Arbeitnehmer und müssen daher in ständigem Kontakt mit ihnen sein.

Aufgabe der Arbeitsschutzvertreter ist es, den Fokus auf Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu richten. Der Arbeitsschutzvertreter muss zusammen mit den Führungskräften an der Sicherung eines guten Arbeitsschutzes und der Verhütung von Arbeitsschutzproblemen mitwirken. Eine weitere Aufgabe des Arbeitsschutzvertreters ist es, Geschäftsleitung und Kollegen auf deren eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die der anderen Kollegen aufmerksam zu machen und diese zu fördern.

Wahl des Arbeitsschutzvertreters

Der Arbeitsschutzvertreter wird von allen Arbeitnehmern in dem Teil des Betriebs gewählt, den er in der Arbeitsschutzstelle vertreten soll. Der Arbeitsschutzvertreter wird in der Regel für jeweils zwei Jahre gewählt.

Der Arbeitsschutzvertreter ist Teil der Arbeitsschutzstelle des Betriebs.

Arbeitsschutzschulung

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsschutzvertreter und die Führungskräfte in der Arbeitsschutzstelle (AMO) eine dänische Arbeitsschutzschulung über 3 Tage durchführen.

Im Rahmen der Arbeitsschutzschulung erhalten die Arbeitsschutzvertreter und die Führungskräfte in der AMO Grundkenntnisse über den Arbeitsschutz. Die Schulung soll zudem eine systematische Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz sichern, bei der Geschäftsleitung und Arbeitnehmer gleichermaßen einbezogen werden.

Die Arbeitsschutzschulung muss spätestens 3 Monate nach der Wahl bzw. Bestimmung der Arbeitsschutzvertreter und Führungskräfte durchgeführt werden.

Wenn die Mitglieder der Arbeitsschutzstelle eine ausländische Arbeitsschutzschulung absolviert haben, muss diese durch eine dänische Schulung ergänzt werden, es sei denn das Gewerbeaufsichtsamt vertritt die Einschätzung, dass die ausländische Schulung ausreichend ist.

Bei Anfragen, ob eine ausländische Arbeitsschutzausbildung ausreichend ist, muss darüber Auskunft gegeben werden, inwieweit die ausländische Arbeitsschutzausbildung der dreitägigen Arbeitsschutzausbildung oder ob die ausländische Arbeitsschutzausbildung einer anderen Ausbildung entspricht.

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