Jedes Jahr kommt es bei der Ausführung von Erdarbeiten zu schweren und auch tödlichen Unfällen. Solche Unfälle ereignen sich beispielsweise durch einstürzende oder abrutschende Erdmassen, durch Hineinstürzen in Gruben oder Gräben oder durch Kollisionen mit Baufahrzeugen.
Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers sicherzustellen, dass die Mitarbeiter bei den Erdarbeiten nicht zu Schaden kommen. Es ist wichtig, die Wände der Baugrube immer mit Gefälle anzulegen oder die Baugrube abzustützen, damit Einstürze oder Abrutschungen vermieden werden. Gleichzeitig müssen Sie sicherstellen, dass niemand in die Grube stürzen kann. Verwenden Sie ein Geländer und stellen Sie eine sichere Zufahrt zur Baugrube her.
Achten Sie bei den Erdarbeiten auf den Verkehr. Andere Baufahrzeuge sollten sich
nicht unmittelbarer Arbeitsnähe befinden. Wenn dies nicht zu vermeiden ist, müssen Sie Vorkehrungen wie Sperrzone, Schutzplanken, Geschwindigkeitsbegrenzung und Straßenmarkierung treffen, um zu verhindern, dass Personen angefahren werden.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Arbeiten sicher ausführen können.
Zugangs- und Fluchtwege müssen mindestens 0,8 Meter breit sein. Diese müssen an beiden Seiten mit Hand- und Knieleiste ausgestattet sein.
Um sicherzustellen, dass keine Personen in die Baugrube stürzen können, muss die Grube abgegrenzt sein. Stellen Sie ein Geländer an der Kante auf oder stellen Sie Kegel mit Ketten auf, die mindestens 2 Meter von der Kante entfernt sein müssen. Es dürfen sich keine Personen zwischen Grube und Abgrenzung aufhalten.
Zur Ableitung von Niederschlagswasser ist der Boden der Baugrube mit einer Drainage und einer Drainschicht aus Kies und Steinen zu versehen. Bitte beachten Sie, dass am Grund der Baugrube mindestens 1 Meter Platz zum Arbeiten vorhanden sein muss.
Um die gesamte Baugrube muss ein mindestens 1 Meter hohes Geländer mit Hand-, Knie- und Fußleiste aufgestellt werden. Halten Sie außerdem die Grubenränder im Abstand von mindestens 1 Meter von Werkzeugen, Materialien und Aushub frei.
Die Baugrubenwände müssen immer abgestützt oder mit Gefälle angelegt werden. Senkrechte Wände sind nur zulässig, wenn die Baugrube weniger als 1,7 Meter tief ist und Bodenuntersuchungen vorgenommen wurden, und wenn nicht kniend gearbeitet werden muss.
Bei Arbeiten in Leitungsgräben ist sicherzustellen, dass diese in geeigneten Arbeitspositionen ausgeführt werden können.
Für Fernwärmeleitungen müssen Sie Schweißstellen mit einer Breite von mindestens 0,6 Metern auf jeder Rohrseite und einer Länge von mindestens 1 Meter auf jeder Seite der Verbindungsstelle einrichten. Außerdem muss eine Tiefe vorhanden sein, damit unter den Rohren mindestens 0,7 Meter Freiraum ist.
In stark frequentierten Bereichen der Baustelle muss ein Abstand zur Baugrube von mindestens 1 Meter eingehalten werden. Gleichzeitig müssen Sie sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht in die Baugrube hineinfahren können, indem Sie beispielsweise Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung ergreifen und Rückhaltevorrichtungen herstellen.
Stützen Sie die Grube unbedingt ab, z. B. mit Platten und Streben, damit Erdmassen nicht einstürzen.