Sicherheit beim Aufstellen und Arbeiten auf Gerüsten

Jedes Jahr ereignen sich schwere Unfälle, bei denen Menschen in der Bauindustrie vom Gerüst abstürzen. Die Gefahr besteht sowohl für Gerüstbauer, die das Gerüst auf- und abbauen, als auch für Handwerker, die sich auf dem Gerüst befinden, beispielsweise weil sie ein Gebäude renovieren müssen.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die Gerüstarbeiten sicher ausführen können. Beispielsweise können Sie die Sicherheit erhöhen, indem Sie ein abnehmbares Geländer verwenden oder das Gerüst in einer sicheren Reihenfolge aufstellen. Ist dies nicht möglich, müssen Sie eine Absturzsicherung mit Seil verwenden.

Auch müssen Sie für sichere Gerüstzugänge sorgen und sicherstellen, dass die Belagstafeln festsitzen und sich weder verschieben noch wippen können.

Hier erfahren Sie mehr über die Sicherheit beim Aufbauen, Abbauen oder Arbeiten vom Gerüst.

Hinweis:

  • Aufgebaute Gerüste, die höher als 2 Meter sind, müssen mit einem Schild versehen sein, das über die Gerüstklasse und den Verwendungszweck des Gerüsts informiert.
  • Sie dürfen Systemgerüste, z. B. Fassaden- und Maurergerüste, die höher als 3 Meter sind, nur aufstellen, wenn Sie eine spezielle Gerüstbauausbildung absolviert haben oder eine Anerkennungsurkunde der dänischen Arbeitsschutzbehörde erhalten haben. Es liegt in der erantwortung des Arbeitgebers, dies zu dokumentieren.
  • Das Gerüst muss gemäß den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und der Gebrauchsanweisung des Herstellers aufgestellt werden. Die Gebrauchsanweisung des Herstellers und mögliche ergänzende Anweisungen müssen am Aufstellort vorhanden sein. Die Gebrauchsanweisung muss sowohl in Dänisch als auch in einer für die Mitarbeiter verständlichen Sprache vorliegen.

Die Illustration zeigt die richtigen Abstände

Wenn Sie Dacharbeiten ausführen, müssen Sie das Gerüst mit einem eng abschließenden vertikalen und horizontalen Schutz am Dachfuß montieren, damit Sie nicht abstürzen können. Der senkrechte Schutz muss mindestens 1 Meter hoch sein. 

Bei Dacharbeiten müssen Sie das Gerüst an mehreren Stellen an der Fassade befestigen. Gleiches gilt, wenn das Gerüst mit Kunststoff verkleidet ist und wenn elektrische Hebezeuge oder Abfallschächte am Gerüst montiert werden. 

Wählen Sie den Abstand zwischen Wand und Gerüst entsprechend der auszuführenden Arbeit. Beim Fenstereinbau beispielsweise muss der Abstand 10 bis 15 cm betragen. Gleiches gilt für Putz- und Filzarbeiten. 

Der Abstand zwischen Wand und Gerüst darf 30 cm nicht überschreiten. Wenn ein größerer Abstand erforderlich ist, müssen Sie innen Geländer anbringen. 

Sollen sich Personen unter dem Gerüst bewegen können, muss ein Durchgangsrahmen vorhanden sein. Denken Sie an eine dicht abschließende Abdeckung. 

Ein Gerüst darf nur auf einem festen und tragfähigen Untergrund aufgestellt werden und der Unterbau darf nicht höher als 20 cm sein. 


Alle Gerüste müssen über sichere Zugangswege verfügen, z. B. Treppen oder Leitern.

Gerüste müssen z. B. mit Diagonalstreben ausgesteift werden. 

Gerüstlagen ab einer Höhe von 2 Metern müssen immer ein
vollständiges Geländer mit Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett haben. 

Der Unterbau darf nicht höher als 20 cm sein. 

 


Bei Verwendung von Fahrgerüsten sind diese gegen Umkippen zu sichern. Befolgen Sie stets die Gebrauchsanweisungen des Herstellers und überprüfen Sie beispielsweise die maximale Höhe des Gerüsts und die Verwendung von Stützen.

Auf Fahrgerüsten mit Zu- und Abgang über senkrechte Leitern
müssen die Hände frei bleiben.

 

 

 

 


Die Rollen von Fahrgerüsten müssen bremsbar und gegen Herausfallen gesichert sein. 

 

Erfahren Sie mehr über die Regeln

Bitte beachten Sie, dass wir hier die wichtigsten Regeln für die Sicherheit bei Gerüstarbeiten hervorgehoben haben. Weitere Informationen zu den Regeln finden Sie in den Richtlinien und der Durchführungsverordnung der dänischen Behörde für Arbeitsschutz und im Arbeitsschutzhandbuch für das Bauwesen, herausgegeben von der dänischen Arbeitsgemeinschaft Arbeitsschutz im Bauwesen, BFA Bygge & Anlæg.

Die Verantwortung des Gerüstaufstellers – Richtlinie der dänischen Arbeitsschutzbehörde, 2015 (auf Dänisch)
Stürze aus der Höhe bei Dacharbeiten – Richtlinie der Arbeitsschutzbehörde, 2014 (auf Dänisch)
Absturzsicherung, Richtlinie der dänischen Arbeitsschutzbehörde, 2007 (auf Dänisch)
Handbuch für Arbeitsschutz auf dem Bau (BFA Bygge & Anlæg)

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: 08-07-2024