Ausländische Betriebe, die in Dänemark tätig sind, müssen die dänischen Vorschriften z. B. beim Arbeitsschutz und bei der Steuer einhalten. Damit die dänischen Behörden diese Betriebe beaufsichtigen können, müssen sie sich beim Register für ausländische Dienstleister (RUT) anmelden.
Wenn Ihr ausländisches Unternehmen vorübergehend Arbeiten in Dänemark ausführen soll, müssen Sie das Unternehmen und Ihre Aufgaben im Register für ausländische Dienstleister („RUT“) eintragen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine tatsächlichen Tätigkeiten in ihrem Heimatland ausführen.
Wie melden Sie sich bei RUT an?
Sie müssen Ihr Unternehmen und Ihre Aufgaben digital über Business in Denmark im Register für ausländische Dienstleister (RUT) anmelden. Es ist nicht möglich, sich in Papierform anzumelden. Eine digitale ID oder digitale Signatur ist nicht erforderlich. Die Anmeldung kann in englischer, deutscher, polnischer und dänischer Sprache erfolgen.
Anmeldung Ihres Unternehmens bei RUT
Sobald Sie sich bei RUT registriert haben, erhalten Sie eine Quittung mit einer RUT-Nummer. Diese benötigen Sie, wenn Sie sich an die dänischen Behörden wenden.
Straßenverkehr – Entsendemeldung
Ausländische Transportunternehmen, die Kabotage mit Gütern, Fahrten aus kombiniertem Transport oder Buskabotage in Dänemark durchführen, müssen ihre Entsendeerklärungen an das Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen. Das Portal wird von der Europäischen Kommission bereitgestellt.
Gehen Sie zum Portal für Straßenverkehr-EntsendemeldungenLesen Sie mehr über Kabotage und kombinierten Verkehr, Die dänische Straßenverkehrsbehörde (pdf)
Nachweis über die Meldung für den Auftraggeber
Wenn Sie Tätigkeiten in den Bereichen Bau und Tiefbau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Gärtnereiwesen oder Reinigungswesen ausführen, müssen Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber nachweisen, dass Sie sich beim RUT angemeldet haben. Als Nachweis kann die Bestätigung dienen, die Sie bei Ihrer Anmeldung beim RUT erhalten haben.
Der Arbeitgeber ist die Person oder Firma, für die Sie einen Arbeitsauftrag vereinbart haben.
Wie melde ich mich bei RUT an?
Wenn Sie sich beim RUT melden, müssen Sie folgende Angaben machen:
Betrieb mit Beschäftigten
- Name, Geschäftsadresse und Kontaktdaten des Betriebs
- Datum für Beginn und Abschluss der Arbeiten
- Ort der Arbeiten
- Kontaktperson für den Betrieb
- Branchencode des Betriebs
- Angaben zu den entsendeten Arbeitnehmern und zur Dauer der Entsendung
- Eventuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Heimatland
- Angaben zur Sozialversicherung im Heimatland für die Arbeitnehmer, für die Angaben gemeldet werden
- CVR-Nummer des dänischen Auftraggebers für die Dienstleistung, sofern es sich bei dem Auftraggeber nicht um eine Privatperson handelt.
Selbständig ohne Angestellte
Selbstständige ohne Angestellte müssen sich nur dann bei RUT registrieren lassen, wenn sie Dienstleistungen innerhalb der Baubranche oder im Bereich Installation und Reparatur von Maschinen und Anlagen erbringen.
- Name, Geschäftsadresse und Kontaktdaten des Betriebs
- Datum für Beginn und Abschluss der Arbeiten
- Ort der Arbeiten
- Branchencode des Betriebs
- Eventuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Heimatland
- CVR-Nummer des dänischen Auftraggebers für die Dienstleistung, sofern es sich bei dem Auftraggeber nicht um eine Privatperson handelt.
Wer ist der dänische Auftraggeber für die Tätigkeit?
Der dänische Auftraggeber ist das dänische Unternehmen oder die Privatperson, das oder die die Dienstleistung in Anspruch nimmt oder für das oder die die Tätigkeit in Dänemark ausgeübt wird. Wenn die Lieferkette aus mehreren dänischen Unternehmen besteht, ist der dänische Auftraggeber das erste dänische Unternehmen in der Lieferkette.
Wann müssen Sie sich beim RUT anmelden?
Sie müssen sich beim RUT anmelden, wenn Ihre Tätigkeit in Dänemark beginnt. Wenn es Änderungen bei den an das RUT gemeldeten Umständen gibt, müssen Sie spätestens am ersten Arbeitstag, an dem die Änderungen in Kraft treten, diese an das RUT melden.
Bevor Sie vorübergehende Tätigkeiten melden können, müssen Sie ein Benutzerkonto beim RUT einrichten. Wenn dieses eingerichtet ist, können Sie es jederzeit zur Meldung von neuen Tätigkeiten oder zur Änderung von bereits gemeldeten Angaben verwenden.
Risiko von Bußgeldern
Sie sind verpflichtet, Ihre Tätigkeiten und Änderungen in Verbindung mit Tätigkeiten im RUT anzumelden. Wenn Sie sich zu spät anmelden oder falsche oder unzureichende Angaben machen, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden. Wenn Sie Ihre Tätigkeiten nicht im RUT anmelden, kann das Gewerbeaufsichtsamt Ihrem Unternehmen ein Bußgeld von 10.000 DKK auferlegen oder es bei der Polizei anzeigen. Unterlassen Sie es mehrfach, Ihre Tätigkeiten im RUT anzumelden, kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20.000 DKK auferlegt werden.
Als letzte Konsequenz, wenn Sie es unterlassen, sich im RUT anzumelden, können Ihrem Unternehmen täglich Bußgelder auferlegt werden, bis Sie die Tätigkeiten im RUT anmelden.
Callcenter-Service für ausländische Unternehmen
Das dänische Gewerbeaufsichtsamt bietet einen besonderen Callcenter-Service für ausländische Unternehmen. Es kann Sie sowohl zu den dänischen Arbeitsschutzbestimmungen als auch zu Bestimmungen zur Anmeldung im Register für ausländische Dienstleister (Registret for Udenlandske Tjenesteydere - RUT) beraten.
Lesen Sie bitte unsere nachfolgenden Fragen und Antworten zu RUT durch, bevor Sie anrufen:
Frage und antworten - RUT (virk.dk)
Telefon +45 70 12 12 88. Für Englisch drücken Sie bitte die 9.