Haben Sie Fragen?
Kontakt Gewerbeaufsichtsamt
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag: 8-15 Uhr
Freitag: 8-14 Uhr
+45 70 12 12 88
Auf 9 drücken für Hilfe in englischer Sprache
Das Urteil des dänischen obersten Gerichtshofs führt zu einer Rückzahlung von RUT-Geldbußen. Die dänische Gewerbeaufsicht wird Fälle von Verstößen gegen die RUT-Meldepflicht, die im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis einschließlich 24. Juni 2019 begangen wurden, wieder aufnehmen. Dies bedeutet unter anderem, dass Ihnen Geldbußen für Verstöße gegen die RUT-Meldepflicht erstattet werden.
Wenn ausländische Dienstleister Dienstleistungen in Dänemark erbringen, müssen sie ihre Arbeit im RUT-Register melden und die Adresse des Lieferortes angeben. Dadurch wird unter anderem gewährleistet, dass die dänische Gewerbeaufsicht die Einhaltung der RUT-Meldepflicht überwachen und die das Arbeitsumfeld beaufsichtigen kann.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 24. Juni 2019 waren diese Adressinformationen öffentlich zugänglich.
In einem Urteil vom 30. November 2020 entschied der dänische oberste Gerichtshof, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu Adressinformationen gegen Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt. Als Begründung wird angeführt, dass ein solcher Zugang eine Beschränkung gegenüber ausländischen Dienstleistern darstellte, die über das hinausging, was zur Erfüllung des Zwecks des RUT-Registers erforderlich war.
Die Tatsache, dass die Beschränkung gegen den Artikel 56 (Unionsrecht) verstieß, sowie die Tatsache, dass es dem ausländischen Dienstleister nicht möglich gewesen war, eine korrekte RUT-Anmeldung ohne Eingabe der Adressinformationen vorzunehmen, veranlasste den dänischen obersten Gerichtshof dazu, die ausländischen Dienstleister von ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit freizusprechen.
Die Entscheidung des dänischen obersten Gerichtshofs ist grundsätzlich, was bedeutet, dass die dänische Gewerbeaufsicht nun Fälle von Verstößen gegen die Meldepflicht im RUT-Register im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis einschließlich 24. Juni 2019 wieder aufnimmt, bei denen auf eine Geldbuße entschieden wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen bezüglich der Meldepflicht im RUT-Register seit dem 25. Juni 2019 mit dem EU-Recht übereinstimmt, da die Öffentlichkeit nicht länger Zugang zur Angabe des Lieferortes hat. Ausländische Dienstleister, die in Dänemark Dienstleistungen erbringen, haben somit auch weiterhin eine Eintragung im RUT-Register vorzunehmen.
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine Geldbuße der dänischen Gewerbeaufsicht in Bezug auf einen Verstoß gegen die RUT-Meldepflicht im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis einschließlich 24. Juni 2019 erhalten haben, werden Sie hierfür eine neue Entscheidung über eine Einstellung und Aufhebung des Falls oder eine Rückzahlung der Geldbuße bekommen.
In einigen Fällen wird die dänische Gewerbeaufsicht auch eine E-Mail an Sie oder Ihr Unternehmen senden und Sie auffordern, Adressinformationen an die dänische Gewerbeaufsicht zu schicken. Die dänische Gewerbeaufsicht benötigt diese Informationen, um die neue Entscheidung sicher an Sie oder Ihr Unternehmen senden zu können.
Wenn Sie die neue Entscheidung erhalten, werden Sie außerdem darum gebeten, Kontoinformationen an die dänische Gewerbeaufsicht zu übermitteln, wenn an Sie oder Ihr Unternehmen Geld zurückerstattet wird. Die Verwaltung des Staats ist für die Rückzahlung der Geldbußen verantwortlich.
Die dänische Gewerbeaufsicht wird so schnell wie möglich arbeiten. Aufgrund der Anzahl der Fälle, ihres Alters und der Tatsache, dass es sich um ausländische Unternehmen handelt, muss jedoch mit einer gewissen Sachbearbeitungszeit gerechnet werden. Unter anderem muss geprüft werden, ob die Parteien der Fälle noch immer die gleichen Kontaktinformationen haben und existieren, einschließlich der Frage, ob das Unternehmen, z.B. aufgelöst worden ist.
In den meisten Fällen wird die Rückzahlung jedoch voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 erfolgen.
Wenn man ein Urteil oder eine Geldstrafe von der Polizei erhalten hat, wird der betreffende Fall oder das Urteil stattdessen von der Polizei wieder aufgenommen.
Kontakt Gewerbeaufsichtsamt
Telefonzeiten
Montag - Donnerstag: 8-15 Uhr
Freitag: 8-14 Uhr
+45 70 12 12 88
Auf 9 drücken für Hilfe in englischer Sprache