Auf dem dänischen Arbeitsmarkt werden Arbeitszeit und Lohn oder Gehalt im Wesentlichen durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Laut der dänischen Gesetzgebung besteht für ausländische Unternehmen mit entsandten Mitarbeitern in Dänemark keine Verpflichtung zum Abschluss eines Tarifvertrags. Siehe den Abschnitt zu Tarifverträgen.
Die Unternehmen können sich an die Sozialpartner wenden, um Informationen über die wesentlichsten Tarifvertragsbereiche zu erhalten.
Indem sich das Unternehmen über die Tarifverträge informiert, die für die vom Unternehmen durchgeführten Tätigkeiten gelten, kann es Einblick in die Vergütungsbedingungen erhalten, die ggf. für das Unternehmen gelten.
Die dänische Gesetzgebung hat jedoch u. a. Bestimmungen zur maximalen Wochenarbeitszeit und zu Ruhezeiten festgelegt.
Die Arbeitszeit wird grundsätzlich in einem Tarifvertrag festgelegt, und in den meisten Bereichen wurde eine normale wöchentliche Arbeitszeit von 37 Stunden vereinbart. Dies wurde von vielen Bereichen, in denen es noch keine Tarifverträge gibt, übernommen.
Weitere Informationen über Tarifverträge
Vergütungsbedingungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet der vereinbarten Lohn oder das vereinbarte Gehalt zu zahlen.
In Dänemark gibt es keine gesetzliche Mindestvergütung. Der Lohn oder Das Gehalt wird üblicherweise im Rahmen von Tarifverträgen für unterschiedliche Tätigkeiten vereinbart.
Bei manchen Tätigkeiten ergibt sich der Lohn oder das Gehalt aus dem Betrag, mit dem die Mitarbeiter z. B. pro Stunde vergütet wird. In anderen Bereichen wird der Lohn oder das Gehalt auf andere Weise vereinbart. Der Lohn oder das Gehalt kann im Rahmen des Tarifvertrags z. B. als Akkordarbeit oder leistungsabhängige Bezahlung oder ähnliche Vergütungsarten bzw. als sonstige Vergütung auftreten.
Einige Tarifverträge enthalten Bestimmungen darüber, dass der Lohn oder das Gehalt einen persönlich verhandelten Aufschlag auf den Mindestsatz enthalten muss.
Einige Tarifverträge enthalten Bestimmungen darüber, dass der Lohn oder das Gehalt durch Verhandlung im Unternehmen festgelegt werden muss. Die gesamten Lohn- oder Gehaltskosten liegen häufig höher als z. B. die reine Stundenvergütung – dies liegt an anderen Lohn- oder Gehaltsanteilen.
Durch die Prüfung des Tarifvertrags, ggf. mit zugehörigen Anlagen kann das Unternehmen in jedem Fall einen Überblick darüber erhalten, welcher Lohn oder welches Gehalt im betreffenden Bereich gezahlt wird.
Zur Forderung eines Tarifvertrags gegenüber einem ausländischen Unternehmen siehe den Abschnitt über Tarifverträge.
Die folgenden Elemente werden als übliche Bestandteile des Lohns betrachtet, der von einem dänischen Arbeitgeber für die Durchführung von Arbeiten in Dänemark bezahlt wird:
- Mindestlohntarif/Minimallohntarif/Normallohntarif
- Lokal ausgehandelte Lohnbestandteile und persönliche Zuschläge oder persönliche Vergütung (nur bei Verträgen mit Mindestlohntarif/Minimallohntarif oder ohne Tarif)
- Spezielle Lohnregelungen, einschließlich Akkord, Bonuszahlung und
- Gewinnbeteiligung
- Feste Zuschläge für alle Mitarbeiter (im Normallohnbereich typisch)
- Bezahlung an auf einen Werktag fallenden Feiertagen
- Bezahlung an Feiertagen
- Bezahlte Urlaubstage
- Beitrag zum freiwilligen Urlaubsgeldkonto/Sonderansparung
- Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
- Überstundenbezahlung
- Zuschlag für Gleitarbeitszeiten
- Zuschlag für Abend-, Nacht- oder Wochenendarbeit
- Schichtarbeitszuschlag
- Zuschlag für Auswärts- und Reisearbeiten, darunter Spesenzahlungen, die nicht unter die Erstattung von Ausgaben fallen
Darüber hinaus gelten u. a. folgende Zahlungen für dänische Arbeitgeber:
- Zahlung für den ersten Krankheitstag des Kindes
- Zahlung während der Mutterschaft zusätzlich zum gesetzlichen Mutterschaftsurlaub
- Zahlung von Krankengeld zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld
Lohnbedingungen für entsandte Kraftfahrer
Ausländische Kraftverkehrsunternehmer, die Kabotage Fahrten und die Zu- oder Ablaufstrecke im kombinierten Verkehr durchführen, müssen entsandten Kraftfahrern einen Mindeststundensatz zahlen.
Lohnbedingungen für entsandte Kraftfahrer
Vereinbarungen zur Arbeitszeit
Die Vereinbarungen zur Arbeitszeit für Arbeitnehmer über 18 Jahren sind in einigen Bereichen eingeschränkt. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU hat die folgenden Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit festgelegt:
- Eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden
- Eine Pause bei einem Arbeitstag von mehr als 6 Stunden. Die Dauer der Pause hängt vom Zweck der Pause ab, z. B. Essenspause
- Ein freier Tag in der Woche, der nach einer täglichen Ruhezeit folgt. Es dürfen nicht mehr als 6 Tage zwischen 2 freien Tagen liegen
- Eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich maximal 48 Stunden einschließlich Überstunden
- Beschäftigte, die nachts tätig sind, dürfen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden pro 24 Stunden arbeiten.
Lenkzeiten und Ruhezeiten für gepostete Treiber
Die Lenk- und Ruhezeiten für kraftfahrer sind en der EU-Verordnung Nr. 561/2006 festgelegt, mit der die Harmonisierung bestimmter Vorschriften im Strassenverkehr sichgestelt wird. Für nach Danemark entsandte Kraftfahrer gelten somit keine Sondervorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.
Verpflichtung zur Verfügbarkeit für den Arbeitgeber
Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss, ist es von Bedeutung, ob dieser am oder außerhalb des Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen muss:
- Wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, handelt es sich nicht um Ruhezeit (tägliche Ruhezeit)
- Wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsplatzes zur Verfügung stehen muss, z. B. zu Hause, handelt es sich um Ruhezeit, solange keine Tätigkeit ausgeübt wird.
Abweichung von den Bestimmungen ist möglich
Bei Tätigkeiten in der Landwirtschaft und der Pflege von Menschen, Tieren und Pflanzen kann von den Bestimmungen zur täglichen Ruhezeit und dem wöchentlichen freien Tag abgewichen werden. Die tägliche Ruhezeit bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten kann z. B. für 30 Tage im Jahr auf 8 Stunden herabgesetzt werden und der wöchentliche freie Tag kann verschoben werden.
Die Bestimmungen zur täglichen Ruhezeit und dem wöchentlichen freien Tag gelten nicht für:
- Tätigkeiten im Privathaushalt des Arbeitgebers
- Bestimmte Tätigkeiten im Straßentransport.
Für Mitarbeiter unter 18 Jahren und für Tätigkeiten im Bereich Be- und Entladung gelten Sonderbestimmungen.
Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer (AFU)
Entsandte Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt, können in bestimmten Fällen Unterstützung vom Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer erhalten, wenn ihr Arbeitgeber den Lohn/das Gehalt nicht zahlt.
Weitere Informationen über den Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer
Lesen Sie mehr über die dänischen Dachverbände
Weitere Informationen über die dänischen Hauptverbände
Hier erfahren Sie mehr über die dänischen Hauptverbände, die auch Informationen zum Inhalt der Tarifverträge einschl. zentrale Themen zu Vergütungen usw. bereithalten.
Dänischer Arbeitgeberverband (DA)
Hauptverband für 14 Arbeitgeberverbände des privatwirtschaftlichen Bereichs in den Branchen Industrie, Handel, Transport, Dienstleistungen und Bau.
Telefon: +45 33 38 90 00
da@da.dk
Dänischer Gewerkschaftsbund (FH)
Dachverband, der zahlreiche Gewerkschaften bündelt. Er repräsentiert 1,4 Mio. Mitglieder in verschiedenen gewerkschaftlichen Bereichen.
Telefon: +45 35 24 60 00
fh@fho.dk