Tarifverträge

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Tarifparteien über die Arbeitsbedingungen, die für Angestellte in einem Unternehmen oder einer Branche gelten sollen. In Dänemark gibt es weder für dänische noch für ausländische Unternehmen eine gesetzliche Vorschrift zum Abschluss eines Tarifvertrags.

Die Parteien eines Tarifvertrags sind auf der Arbeitnehmerseite eine Gewerkschaft oder ein Bündnis von Lohn-/Gehaltsempfängern und auf der Arbeitgeberseite der einzelne Arbeitgeber, ein Unternehmen oder ein Arbeitgeberverband.

Der Tarifvertrag enthält viele verschiedene Vertrags- und Rahmenbedingungen für die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Lohn-/Gehaltsempfängers. Die Tarifverträge können Bestimmungen zur Dauer der Arbeitszeit und den Arbeitszeiten, zum Lohn/Gehalt, Bestimmungen zu evtl. Überstundenvergütungen, Urlaub, Rente und sonstigen Arbeitsbedingungen enthalten. Außerdem können Bestimmungen z. B. zur Arbeitsumgebung und -sicherheit und Bestimmungen zur Lösungen von Streitfällen enthalten sein. Der Tarifvertrag umfasst ggf. zudem eine Reihe von Anlagen und ergänzenden Vereinbarungen. Der Tarifvertrag enthält sowohl eigenständige Bestimmungen als auch Bestimmungen, die sich aus der dänischen Rechtsprechung ergeben.

Zusätzlich zum Tarifvertrag liegen (ggf. zu vereinbarende) ergänzende Bestimmungen, darunter beispielsweise der sog. Hauptvertrag zwischen DA und LO vor.

Möglichkeiten zum Abschluss eines Tarifvertrags

Als ausländisches Unternehmen müssen Sie darauf vorbereitet sein, dass die dänischen Gewerkschaften Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um einen Tarifvertrag für Ihre entsandten Angestellten in Dänemark abzuschließen. Sie haben die Möglichkeit, selbst einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft auszuhandeln. Sie können jedoch auch Mitglied eines Arbeitgeberverbands werden, der in Ihrem Namen mit der Gewerkschaft verhandelt.

Einsatz von Arbeitskampfmaßnahmen seitens der Gewerkschaften

In Dänemark gilt das grundlegende Prinzip, dass Gewerkschaften berechtigt sind, Tarifverträge mit Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden anzustreben. Die Gewerkschaften können verschiedene Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber dem Arbeitgeber ergreifen, um einen Tarifvertrag zu erreichen. Als ausländischer Arbeitgeber mit entsandten Arbeitnehmern, die in Dänemark arbeiten, können Sie hiervon betroffen werden.

Die Bestimmungen zu Arbeitskampfmaßnahmen sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern basieren auf einer langjährigen Praxis des dänischen Arbeitsgerichts. In Dänemark besteht ein umfassendes Recht auf die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen und Sympathiestreiks. Der Sympathiestreik wird als Unterstützung eines bereits laufenden Arbeitskampfes eingeleitet. Ein Arbeitskampf ist nur dann gesetzmäßig, wenn die Tätigkeit, für die die Gewerkschaft einen Tarifvertrag anstrebt, üblicherweise in den Bereich der Gewerkschaft fällt. Die Gewerkschaft muss jedoch keine eigenen Mitglieder als Beschäftigte im Unternehmen haben.

Dänische Gewerkschaften können Arbeitskämpfe nutzen, um die Forderung der Lohn- und Gehaltszahlung gemäß einem Tarifvertrag mit einem ausländischen Unternehmen, das Mitarbeiter nach Dänemark entsendet, zu unterstützen. Der Arbeitskampf kann sich sowohl gegen das Unternehmen richten, mit dem ein Tarifvertrag angestrebt wird, oder in Form von Sympathiestreiks stattfinden, die sich gegen andere Unternehmen richten, die als Zulieferer des entsprechenden Unternehmens agieren. Ein Arbeitskampf muss angekündigt werden.

Dänische Gewerkschaften können Arbeitskämpfe einleiten, um einen Tarifvertrag zu erreichen

In Dänemark gibt es viele Beispiele dafür, dass Gewerkschaften Arbeitskämpfe eingeleitet haben, um einen Tarifvertrag zu erreichen. Dies gilt sowohl für dänische als auch ausländische Arbeitgeber. Das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen gegenüber ausländischen Arbeitgebern war insbesondere im Hoch- und Tiefbau relevant.

Beispiel 1: Eine Gewerkschaft weist ihre Mitglieder an, als Solidaritätsaktion keine Waren zu liefern, keinen Abfall zu transportieren und keine Tätigkeiten auszuführen, die mit dem Bauherrn oder dem Arbeitgeber in Zusammenhang stehen, mit dem die Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen möchte.

Beispiel 2: Die Elektriker, die im Rahmen eines Bauprojekts tätig sind, weigern sich als Teil einer Solidaritätsaktion, Tätigkeiten für den Bauherrn durchzuführen, weil das ausländische Unternehmen, das für die sonstigen Bautätigkeiten verantwortlich ist, noch nicht den Tarifvertrag abgeschlossen hat, der im Hauptarbeitskampf gegenüber dem ausländischen Unternehmen gefordert wird.

Folgende Arbeitskampfmaßnahmen kann eine Gewerkschaft nach Ankündigung ergreifen:

  • Streik, bei dem die Gewerkschaft ihre Mitglieder anweist, die Arbeit im vom Arbeitskampf betroffenen Unternehmen niederzulegen
  • Blockade, bei der die Gewerkschaft ihre Mitglieder anweist, keine Tätigkeit im vom Arbeitskampf betroffenen Unternehmen aufzunehmen
  • Sympathiestreik, bei dem die Gewerkschaft oder andere Gewerkschaften des gleichen Hauptverbandes den Hauptarbeitskampf unterstützt/unterstützen, indem sie die Mitglieder anweist/anweisen, zu streiken oder die Durchführung von Tätigkeiten für das Unternehmen oder Tätigkeiten in Verbindung mit dem Unternehmen, auf die sich der Hauptarbeitskampf bezieht, zu unterlassen.

Ein rechtmäßiger Hauptarbeitskampf erfordert grundsätzlich, dass die den Arbeitskampf einleitende Gewerkschaft ein berechtigtes gewerkschaftliches Interesse daran hat, einen Tarifvertrag zu fordern. Das bedeutet, dass die Tätigkeit, für die die Gewerkschaft einen Tarifvertrag anstrebt, üblicherweise in den Bereich der Gewerkschaft fällt.

Das dänische Arbeitsgericht nimmt auch die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor, d. h., ob das Ziel, das mit dem Arbeitskampf erreicht werden soll, in einem angemessenen Verhältnis zu den angewandten Mitteln steht.

Laut § 6 a des dänischen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes muss eine Reihe von Sonderbedingungen erfüllt sein, damit dänische Gewerkschaften Kampfmaßnahmen in Bezug auf Tarifverträge gegenüber ausländischen Unternehmen ergreifen dürfen. Hier sind auch die Grenzen für die Vergütung und die Lohn-/Gehaltsanteile beschrieben, die maximal im Rahmen der Forderung eines Tarifvertrags geltend gemacht werden können.

Eine Bedingung, um Arbeitskampfmaßnahmen zur Erreichung eines Tarifvertrags einleiten zu können, ist, dass die Gewerkschaft den ausländischen Arbeitgeber vorab auf die Bestimmungen der geltenden Tarifverträge im entsprechenden Bereich als Grundlage für die Bedingungen des Tarifvertrags, dessen Abschluss mit den ausländischen Arbeitgeber angestrebt wird, hingewiesen hat. Dies müssen landesweite Tarifverträge sein, die zwischen den größten Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgeberverbänden in Dänemark abgeschlossen wurden.

§ 6a Entsendegesetz

Anwendung von kollektiven Kampfmaßnahmen, Entlohnung u. a.
§ 6 a. Um sicherzustellen, dass der Lohn des entsandten Arbeitnehmers dem Lohn entspricht, den dänische Arbeitgeber für die Ausführung einer entsprechenden Arbeit zu zahlen haben, können gegen ausländische Dienstleister auf dieselbe Weise wie gegen dänische Arbeitgeber kollektive Kampfmaßnahmen eingeleitet werden, um die Forderung nach dem Abschluss eines Tarifvertrags zu unterstützen, vgl. aber Abs. 2.

Abs. 2 Eine Bedingung für die Einleitung von kollektiven Kampfmaßnahmen nach Abs. 1 ist, dass der ausländische Dienstleister zuvor auf die Bestimmungen in den Tarifverträgen hingewiesen wurde, die von den repräsentativsten Arbeitsmarktparteien in Dänemark abgeschlossen wurden und die in ganz Dänemark gelten. Aus diesen Tarifverträgen muss mit der erforderlichen Klarheit hervorgehen, welcher Lohn nach den Tarifverträgen zu zahlen ist.

Das ausländische Unternehmen muss selbst ein Verfahren beim dänischen Arbeitsgericht im Hinblick darauf anstrengen, inwieweit der geforderte Tarifvertrag, ein Streik oder eine Blockade rechtmäßig ist.

Das Arbeitsgericht trifft diesbezüglich eine schnelle Entscheidung. Das Arbeitsgericht kann dementsprechend sowohl dazu Stellung nehmen, ob Sympathiestreiks berechtigt sind, als auch dazu, ob die einzelnen Teilen der Forderung nach einem Tarifvertrag einschließlich der Grenzen für Lohn-/Gehaltsanteile und z. B. Urlaub und Rente rechtmäßig sind.

Ein von einem Sympathiestreik betroffenes Unternehmen kann auch die Stellungnahme des Arbeitsgerichts zur Berechtigung des angekündigten Sympathiestreiks erhalten.

Ein Unternehmen kann sich zudem an einen dänischen Arbeitgeberverband wenden und einen Antrag auf Mitgliedschaft in diesem Arbeitgeberverband stellen, wodurch das Unternehmen Teil des Tarifvertrags oder der Tarifverträge wird, die für den Arbeitgeberverband und dessen Mitglieder gilt/gelten.

Verträge in ausgewählten Branchen

Bautarifvertrag (auf Dänisch)

Tarifvertrag für den Hoch und Tiefbau (auf Dänisch)

Tarifvertrag für Elektrikarbeiten (auf Dänisch)

Tarifvertrag für Industriefachkräfte (auf Dänisch)

Tarifvertrag für ungelernte Industriearbeiter (auf Dänisch)

Tarifvertrag für Malerarbeiten (auf Dänisch)

Tarifvertrag für Maurerarbeiten und maurergehilften (auf Dänisch)

Tarifvertrag für Dienstleistungen - Reinigung (auf Dänisch)

Tarifvertrag für die Holz- und Möbelbranche (auf Dänisch)

Tarifvertrag für Sanitärarbeiten (auf Dänisch)

Lesen Sie mehr über die dänischen Dachverbände

Weitere Informationen über die dänischen Hauptverbände

Hier erfahren Sie mehr über die dänischen Hauptverbände, die auch Informationen zum Inhalt der Tarifverträge einschl. zentrale Themen zu Vergütungen usw. bereithalten.

Dänischer Arbeitgeberverband (DA)

Hauptverband für 14 Arbeitgeberverbände des privatwirtschaftlichen Bereichs in den Branchen Industrie, Handel, Transport, Dienstleistungen und Bau.
Telefon: +45 33 38 90 00
da@da.dk
 

Dänischer Gewerkschaftsbund (FH)

Dachverband, der zahlreiche Gewerkschaften bündelt. Er repräsentiert 1,4 Mio. Mitglieder in verschiedenen gewerkschaftlichen Bereichen.
Telefon: +45 35 24 60 00
fh@fho.dk

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