Bestimmungen zur Unterkunft

Die wichtigsten Regeln für Ihre Unterbringung in Dänemark, während Sie auf dem Bau arbeiten

Egal, ob Ihr Arbeitgeber, der Bauherr oder Sie selbst für Ihre Unterbringung sorgen, gibt es Regeln dafür, wie Sie wohnen dürfen, während Sie in Dänemark arbeiten. Diese Unterbringungsregeln gelten unabhängig davon, ob Sie beispielsweise in einem Camp an der Baustelle, in einem Hotel oder bei einem privaten Vermieter einquartiert sind. Hvor må du bo i Danmark?

Wo Sie in Dänemark wohnen dürfen

Ein Wohnung muss von der Kommune zu Wohnzwecken zugelassen sein. Andernfalls ist eine Unterbringung unzulässig. Es ist beispielsweise nach dem Gesetz nicht erlaubt, sich in einem verlassenen Gebäude, in einem Zelt irgendwo auf einem Feld oder in einem Wald niederzulassen.

Es ist auch nicht immer gestattet, an der Baustelle zu wohnen – z. B. in einem Bauwagen. Der Bauherr braucht hierfür eine Genehmigung von der Kommune.

Wie Ihr privatquartier in Dänemark  aussehen muss

Sie selbst müssen überprüfen, ob Ihr Quartier gesetzlich zugelassen ist. Wenn
ein Haus oder eine Wohnung die auf der nächsten Seite aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt, kann die Wohnung nicht zu Wohnzwecken zugelassen werden, und aus diesem Grund dürfen Sie an einem solchen Ort nicht wohnen.

IHR QUARTIER MUSS FOLGENDE MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLEN:

  1. Aus allen Wohnräumen muss es Fluchtwege geben, damit Sie im Falle eines Brandes die Unterkunft schnell verlassen können.
  2. Ein Wohnraum muss mindestens ein Fenster ins Freie haben, damit Tageslicht einfallen kann.
  3. Die Wohnraumhöhe vom Fußboden bis zur Decke muss in einem Haus
    mindestens 2,3 m betragen. Bei Wohnungen muss die Raumhöhe mindestens 2,5 m betragen.
  4. Der Fußboden in Wohnräumen darf nicht unter Bodenniveau liegen. Es ist
    jedoch zulässig, in Räumen zu wohnen, bei denen der Fußboden mit mindestens einer Fensterwand über Bodenniveau liegt.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihre Wohnung zulässig ist, können Sie sich an den Borgerservice (Bürgerservice) der Kommune wenden, wo Sie einquartiert sind. In Kopenhagen, Aarhus, Odense und Aalborg können Sich sich an den International Citizen Service wenden.

International Citizen Service - Locations

Anforderungen aus Ihrem tarifvertrag

Einige Tarifverträge enthalten Bestimmungen für die Übernachtung im Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit.

Wenn Sie unter einen Tarifvertrag in Dänemark fallen, können Sie sich an Ihre Gewerkschaft wenden, um mehr über die Bestimmungen zu erfahren.

Anforderungen aus dem arbeitsschutzgesetz

Liegt die Baustelle abseits z. B. in einem Wald oder auf einer Insel, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, für Ihre Unterbringung zu sorgen, während Sie auf der Baustelle arbeiten.

Sie können sich an das Arbejdstilsynet unter der Rufnummer 70 12 12 88 wenden, wenn Ihre Unterbringung unter die Bestimmungen des dänischen Arbeitsschutzgesetzes fällt und Sie der Meinung sind, dass es hierbei Probleme gibt.

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The Danish Working Environment Authority

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+45 70 12 12 88

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: 11-12-2024