Das dänische Modell

Dänische Betriebe, die Mitarbeiter nach Dänemark entsenden, müssen verstehen, wie das dänische Arbeitsmarktmodell zusammenhängt. Das Modell basiert auf einer Arbeitsteilung zwischen dem Staat und den Arbeitsmarktparteien.

Die Arbeitsmarktparteien sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die in verschiedenen Verbänden und Gewerkschaften organisiert sind. Das dänische Arbeitsmarktmodell zeichnet sich durch den großen Einfluss der Arbeitsmarktparteien auf die Beschäftigungspolitik und die Lohn- und Arbeitsbedingungen aus.

Das dänische Arbeitsmarktmodell

Das dänische Arbeitsmarktmodell wird häufig kurz als das dänische Modell bezeichnet. Es basiert auf drei Elementen.

Tarifverträge

Das dänische Modell setzt voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in starken Verbänden organisiert sind, die ihre Mitglieder auf breiter Basis repräsentieren, wenn die Tarifverträge ausgehandelt werden. Eine Voraussetzung für das Modell ist, dass die Parteien sich gegenüber den vereinbarten Verträgen verantwortlich zeigen.

Der Staat hält sich so weit wie möglich aus der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen heraus, solange die Arbeitsmarktparteien in der Lage sind, eventuelle Probleme auf eine angemessene Weise selbst zu lösen.

Lesen Sie mehr über Tarifverträge

Zusammenarbeit von drei Parteien

Die Zusammenarbeit von drei Parteien ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitnehmerorganisationen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich über die gesamte Arbeitsmarktpolitik und ist heute ein fester Bestandteil der Beschäftigungspolitik. Dies gilt auch für die Bereiche, die gesetzlich geregelt sind, z. B. Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.

Es gibt außerdem einen informellen laufenden Kontakt zwischen der Staatsverwaltung und den Parteien des Arbeitsmarktes.

Hoher Organisationsgrad

Damit ein Tarifvertragssystem wie das dänische funktioniert, ist ein hoher Organisationsgrad unumgänglich. Das heißt, je mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied der jeweiligen Verbände und Organisationen sind, desto mehr Personen und Fachgruppen unterliegen einem Tarifvertrag.

Zwischen dem Dänischen Arbeitgeberverband (DA) und dem Gewerkschaftsdachverband (LO) ist ein so genannter Hauptvertrag über das Verhältnis zwischen den Parteien auf dem dänischen Arbeitsmarkt abgeschlossen worden.

Der Hauptvertrag enthält unter anderem Bestimmungen über:

  • das Recht des Arbeitgebers zur Anleitung und Verteilung von Arbeit
  • das Recht zur Durchführung von Arbeitskämpfen, z. B. Streik, Blockade, Sympathiestreik, Aussperrung und Boykott
  • die Friedenspflicht, das heißt dass es nicht erlaubt ist, die Arbeit niederzulegen, solange ein Tarifvertrag in Kraft ist
  • die Rolle der Arbeitnehmervertreter und Betriebsräte
  • die Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsräten
  • die Dauer und die Kündigung von Tarifverträgen
  • Verstöße gegen Tarifverträge, die vor das Arbeitsgericht gebracht werden.

Lesen Sie mehr über die Organisations- und Versammlungsfreiheit

Lesen Sie mehr über die dänischen Dachverbände

Die dänischen Dachverbände informieren gern über den Inhalt der Tarifverträge, die wichtigsten Lohnbedingungen usw.

Dänischer Arbeitgeberverband (DA)

Dachverband von 14 Arbeitgeberverbänden auf dem privaten Arbeitsmarkt in den Bereichen Industrie, Handel, Transportwesen, Dienstleistungssektor und Bauindustrie.

Telefon: +45 33 38 90 00
E-Mail: da@da.dk
 

Dänischer Gewerkschaftsbund (FH)

Dachverband von Einzelgewerkschaften und Branchenkartellen. Er vertritt 1,4 Millionen Mitglieder aus verschiedenen Branchen.

Telefon: +45 35 24 60 00
E-Mail: fh@fho.dk

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