Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt

Ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer nach Dänemark entsenden, unterliegen den dänischen Bestimmungen über Gleichbehandlung und Lohngleichheit. Die Bestimmungen gehen davon aus, dass Männer und Frauen den gleichen Wert haben und deshalb dieselben Rechte und Möglichkeiten haben sollen.

In Dänemark darf ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht aufgrund ihres Geschlechtes ungleich behandeln. Dies gilt sowohl für den Lohn als auch dafür, wie die Arbeitnehmer im Lauf ihres Berufslebens behandelt werden.

Gleichbehandlung

Das Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen soll dafür sorgen, dass Männer und Frauen in der Arbeitswelt gleich behandelt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Arbeitgeber bei der Besetzung von freien Stellen kein Geschlecht bevorzugen darf. Das Gesetz behandelt unter anderem:

  • Arbeitsbedingungen
  • Anstellung und Kündigung
  • Förder- und Schulungsmaßnahmen
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaften u. a.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Das Gesetz über Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen soll dafür sorgen, dass die Geschlechter gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen. Das bedeutet, dass Männer und Frauen denselben Lohn bekommen sollen, wenn sie denselben Typ Arbeit ausführen oder wenn die Arbeit denselben Wert hat.

Positive Diskriminierung

In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber entweder Männern oder Frauen besseren Bedingungen gewähren, um auf diese Weise die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern zu fördern. Wenn man als Arbeitgeber eine positive Diskriminierung zwischen den Geschlechtern durchführen möchte, muss man zuvor eine Genehmigung des für den Bereich zuständigen Ministeriums einholen. Man kann beispielsweise ein Geschlecht bei der Anstellung oder bei Fördermaßnahmen bevorzugen. Man kann auch die Genehmigung für die Einführung einer Geschlechterquote beantragen.

Sie können gegen eine Diskriminierung aufgrund Ihres Geschlechts klagen

Wenn Sie als Arbeitnehmer meinen, dass Sie aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert werden, können Sie Klage beim Gleichstellungsausschuss einreichen. Eine solche Klage ist kostenlos und kann über die Homepage des Sozialbeschwerdeamtes (Ankestyrelsen) erfolgen.

Klicken Sie hier, wenn Sie eine Klage wegen Diskriminierung aufgrund Ihres Geschlechts einreichen möchten

(auf Dänisch)

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