Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer (AFU)

Entsandte Lohnempfänger, die einem Tarifvertrag unterliegen, können ihren Lohn vom Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer (AFU) erhalten, falls ihr Arbeitgeber den fälligen Lohn nicht zahlt.

Der dänische Arbeitsmarktfonds für entsandte Arbeitnehmer ist ein Fonds, der sicherstellt, dass die nach Dänemark entsandten Arbeitnehmer Löhne erhalten, die der Arbeitgeber ihnen schuldet.

Wann kann ein Arbeitnehmer seinen Lohn über den Fonds erhalten?

Entsandte Arbeitnehmer können ihren Lohn vom Fonds ausgezahlt bekommen, wenn:

  • sie aus einem EU- oder EWR-Land entsandt wurden
  • sie von einem dänischen Tarifvertrag abgedeckt sind
  • ihre Lohnforderung gewerkschaftlich festgestellt worden ist
  • sie vergeblich versucht haben, ihren Lohn über ein gewerkschaftliches Verfahren zu bekommen.

Die Gewerkschaft, die das Verfahren durchgeführt hat, kann den Arbeitnehmer vertreten.

Lesen Sie mehr über unbezahlte Löhne bei der Entsendung nach Dänemark (auf Englisch)

 

Über den Fonds

Der Fonds veröffentlicht auf virk.dk eine Liste mit Angaben über die Betriebe, die in den vergangenen 36 Monaten Anlass für Zahlungen durch den Fonds gegeben haben. Auf dieser Liste können sich dänische Auftraggeber orientieren, bevor sie einen Vertrag mit einem ausländischen Betrieb abschließen. Wenn ein dänischer Auftraggeber einen Vertrag mit einem ausländischen Betrieb abschließt, der auf der Liste steht, wird von dem Auftraggeber ebenso wie vom ausländischen Betrieb eine erhöhte Gebühr verlangt, wenn der Betrieb erneut Anlass für eine Zahlung durch den Fonds gibt.

Der Fonds wird von allen dänischen Arbeitgebern finanziert, die zur Zahlung der Zusatzrente des Arbeitsmarkts (ATP) für ihre Mitarbeiter verpflichtet sind.

Alle ausländischen Betriebe, die vorübergehend Mitarbeiter in Dänemark beschäftigen, haben ebenfalls in den Fonds einzuzahlen. Die Forderungen an diese Betriebe erfolgen auf der Grundlage ihrer Eintragung im Register für ausländische Dienstleister (RUT).

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