Der Dienstleister und seine Kontaktperson bei RUT müssen auf Anfrage seitens des dänischen Gewerbeaufsichtsamts Kontaktinformationen sämtlicher Mitarbeiter, die sich in Dänemark befinden, bereitstellen, um eine mögliche Kontaktpersonennachverfolgung bei COVID-19 zu ermöglichen. Relevante Kontaktinformationen sind Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnsitz in Dänemark.
Sie müssen daher eine Liste der oben genannten Kontaktinformationen bereithalten, damit die Informationen dem Gewerbeaufsichtsamt auf diesbezügliche Anfrage und ohne Verzug durch einen eventuellen Inspektionsbesuch ausgehändigt werden können. Die Informationen können an andere Behörden weitergegeben werden, um die Übertragung von COVID-19 zu begrenzen.
Das Nichtvorlegen der Kontaktinformationen wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Register für ausländische Dienstleister
Fragen zu den Benachrichtigungsregeln?
Bitte wenden Sie sich an Arbejdstilsynet, die dänische Behörde für Arbeitsumwelt (WEA)
Telefonzeiten
Montag-Donnerstag: 8-15 Uhr, Freitag: 8-14 Uhr
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Praktische Fragen zur Benachrichtigung?
Bitte wenden Sie sich an den RUT-Support der Danish Business Authority
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Montag - Donnerstag: 8:30-16, Freitag: 9-15
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rut@erst.dk