Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis in Dänemark

Bevor Sie in Dänemark als entsandter Arbeitnehmer arbeiten dürfen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis brauchen.

Wenn Sie Staatsbürger eines skandinavischen Landes sind, können Sie in Dänemark frei wohnen und arbeiten. Wenn Sie Bürger eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz sind, können Sie mit der Arbeit anfangen und danach einen Antrag auf eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung (Registreringsbevis), eventuell über International Citizen Service stellen.

International Citizen Service  (auf Englisch)

Wenn Sie Bürger eines Landes sind, das außerhalb der EU oder des EWR liegt, wenden Sie sich für weitere Informationen an:

NewToDenmark (auf Englisch)

Hilfe bei Papierkram und Behördengängen

Als ausländischer Arbeitnehmer können Sie Hilfe bei Papierkram und Behördengängen bekommen. Dies bekommen Sie beim International Citizen Service in Aalborg, Aarhus, Kopenhagen und Odense. Beim International Citizen Service sind alle Behörden unter einem Dach versammelt. Hier können Sie eine persönliche Beratung und nützliche Informationen bekommen.

Mehr erfahren über den International Citizen Service (auf Englisch)

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