Sie ziehen nach Dänemark
Wenn Sie aus dem Ausland nach Dänemark ziehen, gibt es einige praktische Fragen, an die Sie denken müssen, je nachdem wie lange Sie bleiben möchten und woher Sie kommen.
Wenn Sie nach Dänemark entsandt sind und Ihr Arbeitgeber eine feste Betriebsstelle in Dänemark hat, müssen Sie vermutlich Einkommensteuer in Dänemark zahlen.
Wenn Sie nach Dänemark entsandt sind und Ihr Arbeitgeber eine feste Betriebsstelle in Dänemark hat, müssen Sie eine persönliche Steuernummer und Lohnsteuerkarte beantragen, ganz gleich wie lange Sie sich voraussichtlich in Dänemark aufhalten werden. Dasselbe gilt, wenn Sie selbst ein Unternehmen in Dänemark gründen.
Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten, müssen Sie im dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregister) eine CPR-Nummer beantragen. Und halten Sie sich länger als 6 Monate in Dänemark auf, gelten Sie vom ersten Tag Ihres Aufenthaltes an als unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Dänemark ziehen, gibt es einige praktische Fragen, an die Sie denken müssen, je nachdem wie lange Sie bleiben möchten und woher Sie kommen.
Wenn Ihr dänisches Unternehmen einen Arbeitnehmer, der im Ausland lebt und einen ausländischen Arbeitgeber hat, entleiht, muss dieser Leiharbeitnehmer Steuern nach den Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zahlen.
Das Selbsteingabeverfahren das Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) im Internet heißt TastSelv. Über TastSelv können Sie Ihre Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) und Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) ändern und Ihre Steuererklärung (selvangivelse) einsenden. Sie finden auch die Steuerdaten, die das Dänischen Steueramt über Sie zur Berechnung Ihrer Steuer hat. Das sind Daten, die das Dänischen Steueramt z. B. von Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Bank erhalten hat.
Bei der Steuerpflicht geht es um die Pflicht, Einkommensteuer zu zahlen. Unterschieden wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Es gibt bestimmte Regeln, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr eigenes Auto mit nach Dänemark nehmen oder Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das Sie auch privat nutzen dürfen.
Sie müssen nicht alle dänischen Steuerbestimmungen kennen, doch Sie sind dazu verpflichtet, sich darüber zu informieren, welche Informationen das Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) über Sie hat, und dafür zu sorgen, dass diese Informationen zutreffend sind. Das bedeutet, dass Sie die grundlegenden Steuerbestimmungen kennen und die Informationen kontrollieren müssen, die Sie auf dem Steuerbescheid, der Vorauszahlungsbescheid und der Lohnsteuerkarte erhalten.
Die Broschüre ist eine Einführung in das dänische Steuersystem für Zugezogene und nicht-dänischsprachige Bürger, die mit dem System noch nicht vertraut sind.
Herausgegeben im 2018.
Kontakt Dänischen Steueramt
(Skattestyrelsen)
Telefonzeiten:
Montag 9 - 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr
+45 72 22 28 81