Arbeiten in Dänemark
Wenn Sie nach Dänemark kommen, um hier zu arbeiten, müssen Sie je nach Ihrer Herkunft und der Dauer Ihres Arbeitseinsatzes verschiedene Bedingungen beachten.
Wenn Sie nach Dänemark entsandt sind und Ihr Arbeitgeber eine feste Betriebsstelle in Dänemark hat, müssen Sie vermutlich Einkommensteuer in Dänemark zahlen.
Wenn Sie nach Dänemark entsandt sind und Ihr Arbeitgeber eine feste Betriebsstelle in Dänemark hat, müssen Sie eine persönliche Steuernummer und Lohnsteuerkarte beantragen, ganz gleich wie lange Sie sich voraussichtlich in Dänemark aufhalten werden. Dasselbe gilt, wenn Sie selbst ein Unternehmen in Dänemark gründen.
Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten, müssen Sie eine CPR-Nummer beantragen. Und halten Sie sich länger als 6 Monate in Dänemark auf, gelten Sie vom ersten Tag Ihres Aufenthaltes an als unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark.
Wenn Sie nach Dänemark kommen, um hier zu arbeiten, müssen Sie je nach Ihrer Herkunft und der Dauer Ihres Arbeitseinsatzes verschiedene Bedingungen beachten.
Wenn Sie an ein dänisches Unternehmen ausgeliehen werden und einen ausländischen Arbeitgeber haben, unterliegen Sie der Steuerpflicht gemäß den Regelungen der internationalen Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit).
Bei der Steuerpflicht geht es um die Pflicht, Einkommensteuer zu zahlen. Unterschieden wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nach Dänemark mitbringen oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Sie privat nutzen dürfen, gelten besondere Regeln.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie die richtigen Steuern zahlen und die richtigen Freibeträge erhalten, solange Sie in Dänemark arbeiten.
Das Selbsteingabeverfahren das Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) im Internet heißt TastSelv. Über TastSelv können Sie Ihre Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) und Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) ändern und Ihre Steuererklärung (selvangivelse) einsenden. Sie finden auch die Steuerdaten, die das Dänischen Steueramt über Sie zur Berechnung Ihrer Steuer hat. Das sind Daten, die das Dänischen Steueramt z. B. von Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Bank erhalten hat.
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