Umsatzsteuer und Steuer für ausländische Betriebe
Wenn Ihr Betrieb Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkauft, müssen Sie Umsatzsteuer zahlen. Wenn Sie ausländische Arbeitnehmer haben, müssen Sie außerdem darauf achten, dass diese verschiedenen Bestimmungen unterliegen, je nachdem woher sie kommen und wie lange ihr Aufenthalt in Dänemark dauert.
hr Betrieb muss Umsatzsteuer bezahlen, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkaufen. Die Umsatzsteuer beträgt 25 Prozent und wird auf den Preis der Waren, die Sie verkaufen, aufgeschlagen. Spätestens acht Tage, bevor Sie mit der Lieferung Ihrer Waren oder Dienstleistungen beginnen, muss die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgen.
Die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in Verbindung mit der Anmeldung im Register für ausländische Dienstleister (RUT) erfolgen.
Ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Leiharbeitskräfte
Steuerpflichtige Unternehmenstätigkeit in Dänemark?
Dies ist eine Anleitung für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Dänemark geschäftlich tätig sind. In dieser Anleitung finden Sie die Bestimmungen dafür, wann Ihr Unternehmen in Dänemark steuerpflichtig ist.
Steuerpflichtige Unternehmenstätigkeit in Dänemark?Haben Sie Fragen?
Kontakt Dänischen Steueramt
(Skattestyrelsen)
Telefonzeiten:
Montag 9 - 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr
+45 72 22 28 81