Arbeitnehmer oder Betrieb?
Wenn Sie einen eigenen Betrieb gründen, werden Sie steuerlich in eine von vier Kategorien eingestuft: Arbeitnehmer, Beschäftigter auf Honorarbasis, gewerblicher oder nicht-gewerblicher Betrieb.
Wenn Ihr Betrieb Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkauft, müssen Sie Umsatzsteuer zahlen. Wenn Sie ausländische Arbeitnehmer haben, müssen Sie außerdem darauf achten, dass diese verschiedenen Bestimmungen unterliegen, je nachdem woher sie kommen und wie lange ihr Aufenthalt in Dänemark dauert.
hr Betrieb muss Umsatzsteuer bezahlen, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkaufen. Die Umsatzsteuer beträgt 25 Prozent und wird auf den Preis der Waren, die Sie verkaufen, aufgeschlagen. Spätestens acht Tage, bevor Sie mit der Lieferung Ihrer Waren oder Dienstleistungen beginnen, muss die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgen.
Die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann in Verbindung mit der Anmeldung im Register für ausländische Dienstleister (RUT) erfolgen.
Wenn Sie einen eigenen Betrieb gründen, werden Sie steuerlich in eine von vier Kategorien eingestuft: Arbeitnehmer, Beschäftigter auf Honorarbasis, gewerblicher oder nicht-gewerblicher Betrieb.
Wenn Sie selbstständig und Eigentümer Ihres Betriebs sind, müssen Sie Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer anmelden. Dies können Sie online auf Business in Denmark erledigen. Lesen Sie hier mehr:
Dies ist eine Anleitung für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Dänemark geschäftlich tätig sind. In dieser Anleitung finden Sie die Bestimmungen dafür, wann Ihr Unternehmen in Dänemark steuerpflichtig ist.
Steuerpflichtige Unternehmenstätigkeit in Dänemark?
(Pdf auf English, dansk, deutsch, język polski, română, lietuvių)
Wenn Sie als dänischer Betrieb einen Mitarbeiter auf Leihbasis beschäftigen, der im Ausland wohnt und einen ausländischen Arbeitgeber hat, ist der Arbeitnehmer nach den Bestimmungen der Arbeitnehmerüberlassung steuerpflichtig.
Wenn Sie ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, sind die Arbeitnehmer in Dänemark steuerpflichtig. Dies gilt auch für befristet beschäftigte Arbeitnehmer, z. B. Handwerker und Saisonarbeitskräfte.
Kontakt Dänischen Steueramt
(Skattestyrelsen)
Telefonzeiten:
Montag 9 - 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr
+45 72 22 28 81