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Steuerbestimmungen für entsandte Arbeitnehmer

Wenn Sie nach Dänemark entsandt sind und Ihr Arbeitgeber eine feste Betriebsstelle in Dänemark hat, müssen Sie vermutlich Einkommensteuer in Dänemark zahlen.

Wenn Sie nach Dänemark entsandt sind und Ihr Arbeitgeber eine feste Betriebsstelle in Dänemark hat, müssen Sie eine persönliche Steuernummer und Lohnsteuerkarte beantragen, ganz gleich wie lange Sie sich voraussichtlich in Dänemark aufhalten werden. Dasselbe gilt, wenn Sie selbst ein Unternehmen in Dänemark gründen.

Wenn Sie planen, länger als 3 Monate in Dänemark zu wohnen und zu arbeiten, müssen Sie im dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregister) eine CPR-Nummer beantragen. Und halten Sie sich länger als 6 Monate in Dänemark auf, gelten Sie vom ersten Tag Ihres Aufenthaltes an als unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark.

Sie können sich in einer der vier Besuchsstellen des dänischen International Citizen Service beraten lassen (Website nur auf Englisch).

International Citizen Servicecentre (auf Englisch)

Haben Sie Fragen?

Kontakt Dänischen Steueramt
(Skattestyrelsen)

Telefonzeiten:
Montag 9 - 17 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr

+45 72 22 27 80 (Englisch)