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Vermeiden Sie ein Bußgeld - melden Sie Ihr Unternehmen im Register für Ausländische Dienstleister an

Unternehmen, die vorübergehend Arbeiten in Dänemark ausführen müssen, müssen ihr Unternehmen und dessen Tätigkeiten im Register für Ausländische Dienstleister (RUT) anmelden. Eine fehlende oder fehlerhaft ausgefüllte Anmeldung im RUT kann zu einem durch das Gewerbeaufsichtsamt auferlegten Bußgeld führen.

Die korrekte Anmeldung im RUT ist mit einigen Auflagen verbunden. Unter Anderem ist es wichtig, zwei Fristen einzuhalten und korrekte und vollständige Angaben im RUT zu machen. Ein Unternehmen und dessen Tätigkeiten müssen spätestens dann im RUT registriert sein, wenn die Arbeit in Dänemark beginnt. Eventuelle Änderungen müssen spätestens am ersten Arbeitstag, nachdem die Änderungen in Kraft getreten sind, dem RUT gemeldet worden sein.

Risiko von Bußgeldern

Wenn Sie sich zu spät anmelden oder falsche oder unzureichende Angaben machen, kann das Gewerbeaufsichtsamt Ihrem Unternehmen ein Bußgeld von 10.000 DKK auferlegen oder es bei der Polizei anzeigen. Das Bußgeld wird auf 20.000 DKK erhöht, wenn Sie es wiederholt unterlassen, Ihre Tätigkeiten dem RUT zu melden.

Als letzte Konsequenz, wenn Sie es unterlassen, sich im RUT anzumelden, können Ihrem Unternehmen täglich Bußgelder auferlegt werden, bis Sie die Tätigkeiten im RUT anmelden.

Das RUT wird sowohl von Behörden als auch von Fachverbänden genutzt

Es ist wichtig, dass Sie Ihr Unternehmen im RUT anmelden, da das Register den dänischen Behörden, Arbeitgeberorganisationen und Fachverbänden Zugang zu den Daten ausländischer Unternehmen ermöglicht. Dänische Behörden nutzen Die Angaben zur Kontrolle, ob ausländische Unternehmen die dänischen Gesetze, z.B. bzgl. des Arbeitsschutzes und der Steuern einhalten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Register für Ausländische Dienstleister (RUT)